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Design your home Aktienabzocke

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Besitzt jemand diese Aktie ?

Hat jemand Informationen, wie lang die Aktie vom Handel ausgesetzt ist?

Befürchte , dass die Aktie nicht mehr handelbar wird oder zum Pennystock wird.

Mir wurde die Aktie von ngb consulting empfohlen.

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Hi,

 

du hast es also ausschließlich aufgrund der Empfehlung gekauft oder doch auf Basis von Fakten? Warum hast du gekauft und sind diese Dinge noch im Unternehmen vorhanden?

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Hi,

 

habe auf die Aussagen vertraut und geprüft, ob das Unternehmen existiert und Aktien über den freien Börsenhandel gehandelt werden.Da beides zutraf, schöpfte ich keinen Verdacht.

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Hi,

 

also Unternehmen "existiert" und "wird gehandelt" sind relativ wenig Informationen für einen Kauf. Es bringts nichts hier zu erzählen was für einen Kauf als relevanten Faktoren geholfen hätte. Denn hätte, hätte Fahrradkette 😉

 

Wieviel hast du verloren?

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Hi,

 

alles

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Hallo @cloud,

 

nachdem die bisherigen Antworten leider nicht ihre Frage beantwortet haben, versuche ich es eben.

 

Ich fürchte leider, dass das Unternehmen in dem Sie investiert waren insolvent ist. Smiley (traurig)

Wenn sie sich das Schwedische Pendant zu den deutschen "Insolvenzbekanntmachungen" anschauen und links nach dem Namen "Desing your home" suchen, erscheinen leider Einträge.

 

Link: https://snr4.bolagsverket.se/snrgate/startIn.do

 

Hinter einer der Vorgangsnummern steht übersetzt: "Konkurs abgeschlossen".

 

Ich betone an dieser Stelle, dass ich kein schwedisch kann, sondern den Google Übersetzer genutzt habe. Daher weiß ich auch nicht, ob ich das mit dem Konkurs richtig "verstanden" habe! Auch habe ich kein Konto, um Details anzuschauen.

 

Aber eigentlich müsste ein Insolvenzverwalter sich ja schriftlich an die Gläubiger, also auch an die Aktieninhaber, wenden Smiley (überrascht)

 

Für Sie könnte es jetzt interessant sein, WANN Sie die Aktien über die o.g. Gesellschaft gekauft haben, denn das könnte rein theoretisch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Aber dafür suchen Sie sich bitte einen Anwalt oder lesen sich ein Grundwissen vorher im Internet an. Ich darf als interessierte Privatperson leider nichts dazu sagen Smiley (fröhlich)

 

Ich hoffe, dass ich Ihnen wenigstens ein bisschen weiterhelfen konnte.

 

Beste Grüße

JackTrader

 

 

Weil dieses Forum "leider" öffentlich zugängig ist:

**Ich übernehme keinerlei Haftung für externe Links. Auch sind meine Beiträge die einer interessierten und mit Allgemeinwissen ausgestatteten Privatperson**

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@JackTrader

Ihre Antwort ist leider nicht ganz korrekt. Der Insolvenzverwalter muss sich zwar an alle Gläubiger wenden, jedoch ist der Aktionär kein Gläubiger einer AG, sondern Gesellschafter...


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@as_no5:

Danke für die Richtigstellung, da haben Sie natürlich Recht!

 

Vor lauter lauter doch noch etwas verdreht... 🙂

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Mit Schreiben vom 17.10.2016 hat die REVESTA GmbH, Xanten, gegenüber der BaFin, Frankfurt, wie folgt Stellung bezogen:
 
"Die Hauptversammlung der Design Your Home Holding AB ermächtigte den Vorstand des Unternehmens am 28.06.2016, eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage vorzunehmen, um weiteren Wachstum des Unternehmens durch den Zufluss liquider Mittel zu ermöglichen.
Dazu fasste der Vorstand auf seiner Sitzung vom 05.10.2016 den Beschluss, durch Ausgabe von bis zu 3 Millionen neuer Aktien zu einem Nennwert von 0,10 Euro des Grundkapital um bis zu 4,16 Mio. Euro gegen Bareinlage zu erhöhen.
Die Revesta GmbH als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KWG ist mit Rahmenvereinbarung vom 08.09.2016 vom Vorstand der DYH mit der Vermittlung der neuen Aktien der DYH und der Unterstützung der DYH bei der Unternehmenskommunikation, insbesondere mit der Kontaktpflege der Aktionäre, beauftragt worden. Bis dato ist die Revesta GmbH der Anlagevermittlung jedoch noch nicht nachgekommen, da eine der notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Anlagevermittlung bis zur Vorlage des Vorstandsbeschlusses nicht vorliegt.
Für die Vermittlung von Unternehmensanteilen junger Unternehmen bedienst sich die Revesta GmbH regelmäßig vertraglich gebundener Vermittler nach § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG.
Die Conexio GmbH ist seit dem 20.01.2015 im Melderegister der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) als ein solcher vertraglich gebundener Vermittler eingetragen.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung an der Euronext und der Handelsaussetzung der Unternehmensaktien bat der Vorstand der DYH die Revesta GmbH bereits jetzt die Betreuung der Aktionäre, welche dem Unternehmen bekannt sind, zu übernehmen und diese regelmäßig über den Verlauf der Entwicklung ihres Investments und der Entwicklung bei der DYH zu informieren".
 
Gemäß der Stellungnahme wurde die Revesta GmbH von der DYH mit der Betreuung der Aktionäre beauftragt, welche diese Aufgabe wiederrum auf ihren vertraglich gebundenen Vermittler, die Conexio GmbH, übertragen hat.
 
Ist jemand von den genannten Firmen im Zusammenhang mit einem Investment bei der DYH kontaktiert worden. Welche Informationen wurden ggfs über den Verlauf der Entwicklung ihres Investments und der Entwicklung bei der DYH gegeben.

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Ich habe der Revesta GmbH, die nach ihren eigenen Angaben vom Vorstand der DYH damit beauftragt wurde, die Aktionäe regelmäßig über den Verlauf der Entwicklung ihres Investments und der Entwicklung bei der DYH zu informieren, folgende Fragen vorgelegt:

 

In der Bilanz zum 31.12.2015 sind Beteiligungen an verbundenen Unternehmen von 343.632.200 SEK (36.185.903,98 Euro) aufgeführt. Können Sie mir sagen, an welchen Unternehmen diese Beteiligungen bestehen (offensichtlich nicht nur an den beiden Tochterunternehmen DYH Ltd und Roomox Ltd).

 

Bis zur Handelsaussetzung Juli 2016 sind im Jahr 2016 an der Euronext Paris Aktien der DYH Holding AB im Volumen von rd. 19 Mio. Euro gehandelt worden. Handelt es sich hierbei im wesentlichen um die Erstausgabe von Aktien der DYH Holding AB, so dass der Gegenwert der DYH Holding AB zugeflossen ist oder im wesentlichen um Handelsumsumsätze unter den Aktionären. Ist Ihnen in diesem Zusammenhang etwas von Kursmanipulationen bekannt geworden.

 

Die Revesta GmbH hat mir die Fragen nicht beantwortet sondern mitgeteilt, dass die Rahmenvereinbarung mit der DYH inzwischen beendet worden sei.

 

Die Frage, ob hier massive Marktmanipulationen stattgefunden haben, bleibt unbeantwortet.

 

Hier bleibt nur die Erstattung einer Strafanzeige (Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft) gegen mögliche an der Marktmanipulation Beteiligte.

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