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Depotübertrag mit Namensaktien, danach Widerspruch für Eintrag ins Namensregister

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Hallo,

ich habe eine Frage und zwar steht folgende Situation bei uns an.


Wir würden gerne mehrere Wertpapiere (Adidas, Lufthansa) zu Consors per Depotübertrag umziehen. Aktuell sind diese ins Namensregister eingetragen.

 

Nach dem Umzug würden wir gerne den Widerspruch für die künftige Eintragung ins Namensregister einreichen, um bei künftigen Aktien-Sparplänen sicherzustellen, dass wir die Eintragungsgebühr nicht zahlen müssen.

 

Meine konkrete Frage zielt dahingehend ab, ob bei den übertragenen Aktien, die Eintragung bestehen bleibt und der eingereichte Widerspruch nur für künftige Aktienkäufe gilt oder ob auch für bestehende Aktien im Depot die Eintragung dann nicht mehr stattfindet?

 

Eventuell hatte jemand diesen Fall schon einmal.

 

Vielen Dank.

Thorsten

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@ThorstenBe   Es gibt viele Firmen, die wissen möchten, wer ihre Aktien besizt. Sie geben also Namensaktien aus.

Im Internet habe ich folgendes darüber gelesen:

[...]Namensaktien-Definition: Bei Namensaktien ist die Übertragung auf einen neuen Inhaber etwas schwieriger [als bei Inhaberaktien]. Grund: Die Aktionärsnamen müssen hier ins Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen werden (zusätzlich noch Geburtsdatum, eine Adresse und die gekaufte Aktienanzahl; bei der Adresse muss es sich nicht um den Wohnort handeln).

Käufe und Verkäufe von Namensaktien sind jedoch ebenfalls schnell möglich (wie bei Inhaberaktien), dahingegen müssen Sie sich keine Gedanken machen. Bevor aber alle Rechte auf den neuen Inhaber endgültig übertragen sind, muss die jeweilige Bank (worüber man die Aktien erworben hat) alle nötigen Daten elektronisch weiterleiten. Dafür gibt es ein eigenes System, damit alles reibungslos und möglichst zügig von statten geht.

Die ganze Übertragungsprozedur bedeutet natürlich mehr Aufwand. Aber: Die Firmen kennen so ihre Aktionäre bzw. die Aktionärsstruktur und können die Inhaber gegebenenfalls kontaktieren (Beispiele für mögliche Kontaktaufnahmen: Einladung zur Hauptversammlung, Mitteilung von interessanten Neuigkeiten). Durch solche Kontakte kann bei manchen Anlegern auch eine engere Verbundenheit zur Aktie entstehen, so dass einem ein Verkauf eventuell schwerer fallen könnte. Und darauf hoffen natürlich die Aktiengesellschaften.

In Deutschland gibt es übrigens überwiegend Inhaberaktien, in England und den USA dagegen beispielsweise hautsächlich Namensaktien (diese werden dort „Registered Shares“ genannt). Die im DAX enthaltenen Aktien sind circa zur Hälfte Namensaktien (Stand: Januar 2020). In manchen Ländern sind außerdem nur Namensaktien zugelassen (zum Beispiel in den USA).[...]

Es gibt offensichtlich Möglichkeiten, dem Eintrag über den Broker zu widersprechen. Dadurch, so habe ich weiter gelesen, entfällt die Eintragsgebühr nicht.

Ich habe ausserdem, ein Dokument über dieses Thema gefunden:

https://www.ilf-frankfurt.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/ILF_WP_100.pdf

Siehe dort im Kapitel III.

Ich empfehle unbedingt vorm Handeln, den Kundenservice von Consorsbank zu konsultieren.

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Guten Morgen @vibou , deine Antwort halt leider kein bisschen geholfen.

Alle Infos daraus sind mir schon klar gewesen.

Die wesentliche Frage hast Du nicht beantwortet.

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@ThorstenBe  hat geschrieben: [...]...deine Antwort halt leider kein bisschen geholfen.[...]

 

Tut mir leid.

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@ThorstenBe :

Ein Depotübertrag ändert nichts am Rechtsverhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Für im Depot befindliche eingetragene Namens-Aktien bleibt die Eintragung bestehen, bis der Gesellschafter oder die Gesellschaft die Löschung beantragt; ein Depotübertrag löst diesbezüglich nichts aus.

=> Aktiengesetz § 67, speziell (3), (5)

 

Im Aktienregister ändert sich lediglich der Name der Depotbank.

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ich würde dazu folgende "Literatur" empfehlen:

https://wissen.consorsbank.de/t5/Sparen-Anlegen/Eintragung-ins-Aktienregister/td-p/22547 

 

Ist zwar etwas verwirrend und lang,aber vielliecht findest du die Antwort auf deiner Frage:

 

Mfg supertramp

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Hallo, @vibou ,

es besteht absolut kein Anlass zur Entschuldigung, wenn Du der Antwort auf eine Frage schon mehr Zeit widmest als der Fragesteller.

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@stocksour   Du hast bemerkt: [...]es besteht absolut kein Anlass zur Entschuldigung, ...[...]

Das hat mir gut getan. Danke.

Ich habe gewissermaßen Verständnis für den Fragesteller: Es hat ihm halt nicht weitergeholfen. Das hätte er sicher diplomatischer ausdrücken können. Aber Diplomatie wird einem nicht in die Wiege gelegt, man muss sie sich mühsam aneignen. Meine Entschuldigung hatte auch das Ziel gehabt, eine unnötige Diskussion diplomatisch zu beenden. Damit vermeidet man Dialoge die alle nerven nach dem Muster:

Du bist doof!

Nein, du bist doof!

Nein du, nein du, nein du.....

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@vibou Entschuldigung, war nicht böse gemeint. 

Das ist halt immer das Problem, wenn man paar Zeilen schreibt. Die Emotionen kommen zwischen den Zeilen nicht mit rüber, als wenn man sich real gegenüber steht.

 

Vielleicht für die gesammelte Runde noch die Lösung auf die Frage:

 

Beim Depot-Übertrag bleibt die Eintragung ins Namensregister bestehen, es wird lediglich der "Verwalter" des Wertpapiers geändert. Dieser wird dann eben beim Wechsel zur Consors, die Consors.

 

Wenn man dann im Anschluss einen Widerspruch zur Eintragung ins Namensregister einreicht, gilt dies nur künftige Wertpapier-Käufe. Für die im bestehenden Wertpapiere im Depot ergibt sich also durch den neu eingereichten Widerspruch keine Änderung.

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