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Bezugsrechte Handel - so wird man abgezockt

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Ich habe viele Bezugsrechte der Deutschen Bank gehabt. Und nicht auf allen Konten Weisung zum Bezug der Aktien oder zum Verkauf der Bezugsrechte (per Formular oder e-Vorab-Auftrag) erteilt. Ich wollte mit einem Bestand an Bezugsrechten selbst Handel treiben bis zum Börsenschluss. Und das war leider nicht möglich.

Gestern funktionierte das noch, auf Tradegate bis 22 Uhr und heute morgen wollte ich dann zwischen 8 und 9 wieder einen Verkaufsauftrag platzieren, Tradegate notierte Minutenweise die Kurse, doch mein Bestand war plötzlich geblockt.

Angeblich hätte ich eine Order am 04.04.17 um 07:42:00 aufgegeben. Zur Ausführung am Handelsplatz "Preemptive Rights Inland". 

Hier wurden mir dann pro Bezugsrecht 1,64 € gutgeschrieben, während die Handelskurse bei Tradegate zwischen 1,76 und 1,92 € schwankten. Bei Xetra ähnlich. Der Schlusskurs zu dem dann dort die Schlussauktion stattfand, war bei 1,78/1,79 gegen Mittag heute.

Die Banken, die die zwangsweise Bezugsrechteabwicklung organisert haben, haben also kräftig zugelangt, die Differenz ist knappe 10% oder 15 Cents. Bei einigen Tausend Bezugsrechte kommen dann schon einige Hunderte Euro an Bereicherung zusammen.

 

Wie ging es anderen hier?

 

Und Frage an Consors, wie kann man sowas in Zukunft vermeiden bzw. ändern?

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
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Wenn Du den automatischen Verkauf vermeiden willst darfst Du nicht bis zum letzten Handelstag warten. Ohne Weisung werden die Bezugsrechte am letzten Handelstag bestens verkauft. So stand das IIRC jedenfalls immer in den Mitteilungen der Bank. Zu welcher Zeit das üblicherweise geschieht, weiß ich nicht. Ich habe, wenn ich das selbst machen wollte, spätestens am vorletzten Tag verkauft.

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@Sigrid_W

 

So steht das im offiziellen Dokument der Deutschen Bank AG

 

Bezugsrechtshandel
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien findet ein börslicher Handel der Bezugsrechte statt. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A2E4184) für die Neuen Aktien werden in der Zeit vom 21. März 2017 bis einschließlich 4. April 2017 im regulierten Markt (XETRA und XETRA Frankfurt Specialist) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Bezugsrechte werden auch an der New York Stock Exchange gehandelt. Darüber hinaus beabsichtigt die Deutsche Bank Aktiengesellschaft nicht, einen Antrag auf Bezugsrechtshandel an einer anderen Wertpapierbörse zu stellen. Die Bezugsstellen sind bereit, den börsenmäßigen An- und Verkauf von Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos.

 

 

Und Xetra Börsenschluss war am 4.4. um 11:50. Warum Consors nicht fähig ist, trotz Computerabwicklung, seinen Kunden diese Frist nicht zu garantieren, spricht nicht gerade für höchste Professionalität.

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Ich habe meine Bezugsrechte schon beizeiten zu einen Kurs von 2,04 € problemlos verkauft.

Am besten lag der Kurs zwischen den 27.03 und 31.03 so bei ca. 2,21€.

Wie mein Vorredner schon richtig bemerkte,sollte man nicht bis zum letzten Handelstag warten,weil da in der Regel sehr viele Papiere zwangsweise abgestossen werden,dadurch der Kurs rapide absingt und der schnelle Handel dadurch lahmt.

 

Im Terminanschreiben stand:

Spätester Termin für Ihre Weisung: 03. April 2017, 10:00 Uhr Sollten wir bis dahin keine Weisung von Ihnen erhalten haben, werden wir Ihre Bezugsrechte am letzten Handelstag (04.04.2017) vor Börsenbeginn sperren und an der Börse XETRA Frankfurt Specialist unlimitiert verkaufen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie am letzten Handelstag Ihre Bezugsrechte nicht mehr selbst verkaufen können.

 

MfG supertramp

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@DerBietigheimer

Was im Consors-Anschreiben stand (und das kenne ich so oder ähnlich von allen anderen Banken, mit denen ich bisher zu tun hatte) hat supertramp ja schon geschrieben.

 

Ich kann gut verstehen, dass Consors die Bezugsrechte am letzten Tag frühzeitig verkauft. Was würdest Du sagen, wenn sich um 11:50 niemand mehr gefunden hätte, der Dir Deine Bezugsrechte abkaufen will?

 

Der Verkauf von Bezugsrechten auf den letzten Drücker lohnt sich in der Regel nicht.

 

Ich würde mich nicht weiter ärgern sondern das Ganze auf das Konto Erfahrung buchen.

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wer nicht weiß wie das Verfahren mit Bezugsrechten grundsätzlich funktioniert sollte keine Aktien haben, sondern einfach Fonds und/oder ETF. Das Wort "abzocken" ist hier vollkommen daneben.
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re Supertramp

 

nun ich hatte aber am 3.4. nach Ablauf der Frist noch einen Verkaufsauftrag platziert, der damit diese Regel ausser Kraft setzte. Und als ich am 4.4. dann das Limit ändern wollte, waren die BR gesperrt.

Übrigens, auf meinem anderen Depot bei Consors, wo ich den Bezug beauftragte, stehen die Bez. Rechte noch heute im Depot, mit einem Schlusskurs vom 4.4. von 1,91 €.

Warum kam dieser Betrag nicht bei der Abrechnung der zwangsverkauften BR im anderen Depot zur Anwendung? Das sollte Consors ehrlich erklären.

 

Ubrigens,  bei einer dritten Bank, wo ich ebenfalls neue Aktein bezog, ist das alles schon heute abgerechnet, mit Werstellung 6.4.

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@DerBietigheimer

nun ich hatte aber am 3.4. nach Ablauf der Frist noch einen Verkaufsauftrag platziert, der damit diese Regel ausser Kraft setzte. Und als ich am 4.4. dann das Limit ändern wollte, waren die BR gesperrt.

 

Im Anschreiben stand nicht, dass Du am 3.4. nicht mehr nach 10 Uhr selbst handeln kannst. Dort stand nur, dass am 4.4. nicht mehr gehandelt werden kann, wenn keine Weisung, wie die Bank mit den Bezugsrechten umgehen soll, erteilt wurde. Diese Weisung hast Du nicht erteilt. Consors hat dann genau das gemacht, was Dir schriftlich mitgeteilt wurde.

 

Mich würde jetzt noch interessieren, ob du am 3.4. einen längere Zeit gültigen limitierten Verkaufsauftrag erteilt hast, dessen Limit Du am 4.4. ändern wolltest. Oder ging es um einen ganz neuen Auftrag am 4.4.

 

 


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Hallo Bietigheimer,

die Consorsbank klärt Ihr Anliegen gerne.

Wenden Sie sich dazu bitte an die telefonische Kundenbetreuung unter der Rufnummer 0911 369 3000. Vielen Dank.

Eine schöne Woche wünscht Ihnen

CB_Kai
 

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DerBietigheimer schrieb:

 

"nun ich hatte aber am 3.4. nach Ablauf der Frist noch einen Verkaufsauftrag platziert, der damit diese Regel ausser Kraft setzte. Und als ich am 4.4. dann das Limit ändern wollte, waren die BR gesperrt."

 

Frage,sind Sie sicher,das nach Platzierung eines Verkaufauftrages die Regel ausser Kraft gesetzt wird? Können Sie mir Quellen dazu nennen?

Sie haben am 03.04. die Frist  einer Weisung verstreichen lassen,verkaufen konnten Sie noch selbst Tagesgültig.Soweit-so gut.Der Verkauf kam durch nichterreichen des Limits nicht zu stande und am 04.03. noch vor Börseneröffnung hatten Sie keine Verkaufsrechte mehr,deshalb konnten Sie auch die Limitorder nicht mehr ändern.So sehe ich das ganze.

Ich bin was Fristen angeht da eher sehr skeptisch und baue mir selbst einen "Sicherheitspuffer" ein,um das ganze nicht unnötig auszureizen.

 

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