Hallo, @TholiCon ,
ganz allgemein aus der Ferne, da ich ja keine "Akteneinsicht" habe ...
Nach Deiner Schilderung - erst Veluste, dann Gewinne - halte ich es für ziemlich sicher, dass bisher einfach kein Anlass für eine nachträgliche Verlustverrechnung bestand, weil sich die laufende Verlustverrechnung innerhalb des VVT abgespielt hat.
Einen separaten Beleg bekommst Du dafür nicht gemalt.
Die Verrechnung findest Du aber auf Seite 2 des Verkaufsbelegs, mit dem ein Gewinn erzielt wurde, welcher mit den vorgetragenen/aufgelaufenen Verlusten verrechnet wurde.
Beispiel, anhand Aktienverkauf mit Gewinn, VVT Aktien im Minus:
KAPST-pflichtige Kapitalerträge EUR 873,52
Mit Verrechnungstopf Aktien verrechnet EUR -873,52
Mit Sparerpauschbetrag verrechnet EUR 0,00
Bemessungsgrundlage für KAPST vor QUST EUR 0,00
An Kapitalertrag anrechenbare. ausl. QUST 0,00*4 EUR 0,00
Bemessungsgrundlage für KAPST EUR 0,00
Hättest Du in 2020 erst Gewinne gemacht und Steuern abgezogen bekommen, hättest Du durch folgende Verluste per nachträglicher Verlustverrechnung und damit einhergehender Steuerverprobung eine Steuergutschrift erhalten; für diesen Vorgang hättest Du zum Quartalsende oder bei Beträgen > 100 € (nagel mich nicht fest) eine nachträgliche Verlustverrechnung erhalten.