@jay-de
Du solltest auf jeden Fall deine Forderung zur Aufnahme in die Insolvenztabelle anmelden.
Darüber hinaus wäre auch eine Teilnahme an den Gläubiger-Versammlungen sinnvoll (vorausgesetzt es handelt sich um eine größere Summe oder der Faktor Zeitaufwand spielt nur eine untergeordnete Rolle), da ein Anleihegläubiger in der Regel ein Stimmrecht hat.
BTW: Für Anleihegläubiger beruft das Insolvenzgericht normalerweise eine spezielle Versammlung ein, in der dann auch über die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters abgestimmt wird.
Wieviel Geld im Endeffekt ausbezahlt wird hängt stark davon ab, ob deine Forderung aus der Anleihe besichert ist oder nicht. Fast immer handelt es sich bei Anleihen-Gläubigern um ungesicherte Gläubiger, sodass dann lediglich die Insolvenzquote ausbezahlt wird.
HTH!