Hallo,
bei einer Übertragung sämtlicher Wertpapiere (im Regelfall also bei einer vollständigen Auflösung der Depotverbindung) kann der Kunde in der Regel entscheiden, ob die Verlusttöpfe (Aktienverlusttopf und allgemeiner Verlusttopf) sowie der Topf mit noch anrechenbarer ausländischer Quellensteuer mit an das aufnehmende Depot übertragen werden sollen. Die Töpfe können grundsätzlich auch getrennt an drei verschiedene Kreditinstitute übertragen werden. Bei einem Nichtübertrag erfolgt bei vollständiger Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung zum Jahresende automatisch die Erstellung einer Verlustbescheinigung.
Ich gehe davon aus, dass eine telefonische Mitteilung bezüglich der Übertragungsabsicht an die Consorsbank ausreicht.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Viele Grüße, Iceman1981