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Aktienregister

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
Aufsteiger
  • Community Beobachter
Beiträge: 2
Registriert: 10.07.2020

Reicht ein einmaliger Wiederspruch für die Eintragung ins Aktienregister auch für zukünftige Sparpläne und Aktienkäufe?

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1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Ja.

Deine formularmäßige Willensbekundung

"Ich möchte einen generellen Widerspruch gegen die Eintragung erteilen"

gilt, bis Du sie widerrufst.

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