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Aktien im Depot im Altbestand

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Registriert: 16.01.2017

Guten Tag,

in meinem Depot befinden sich einige Aktien, die als Altbestand gekennzeichnet sind.

 

Wie werden diese Aktien behandelt, wenn ich diese verkaufen sollte? Sind dann die Gewinne daraus steuerfrei?

 

Kann ich die gekennzeichneten Aktien im Altbestand in ein anderes Depot einfach umschichten - von wegen der Übersicht.

 

Was passiert, wenn ich diese "Altaktien" vererbe? Bleibt der "Charakter" der Aktie erhalten? Müssten dann die Erben bei Verkauf

 

den Gewinn versteuern oder bleibt er steuerfrei im Rahmen der Freibeträge für Erben/Beschenkter?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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
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Registriert: 12.01.2019

Hallo @codi ,

Altbestand bleibt Altbestand, natürlich auch bei Depotüberträgen ohne Gläubigerwechsel ( wichtig wäre, darauf zu achten, dass die Steuermerkmale des Altbestands auch schön mitübertragen werden!); ebenso  bei Schenkungen und Erbschaften (Fußstapfentheorie). Also steuerfrei, was die KApSt anbelangt, wenn Gewinne entstanden sind; Verluste wären hier natürlich steuerunwirksam. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten die entsprechnenden Freibeträge....

 


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Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Beim Verkauf sind die Gewinne aus Altbeständen steuerfrei. Du kannst die Aktien in ein anderes Depot übertragen. Auch bei einer Erbschaft oder Schenkung ändert sich nichts daran, dass es sich um Altbestände handelt.

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