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Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von sonstigen Gründen

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Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 27.02.2018

Beim übertrag auf ein Depot eines Dritten einen teuren Fehler gemacht . Habe eine Aktie (Totalverlust)  an einen Verwanden übertragen und gedacht das mir der Verlust auf den Verlustrechnungstopf gutgeschrieben wird ,jedoch weit gefehlt stattdessen wurden mir Steuern erhoben ,da für die Aktie kein Kurs mehr ermittelt werden konnte wurde dann von Cortal Consors der Durchchnitts Einkaufpreis berechnet und meinem Verlustrechnungstopf belastet . Habe dann versucht diesen Auftrag zu stornieren ,jedoch hat Cortal Consors dies abgelehnt und mir gesagt das ich die Steuer wieder vom Fananzamt zurück holen kann .Da möchte ich hier fagen ob sich jemand auskennt, wie ich diese Steuerlast beim Finanzamt wieder zurück bekomme ?

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
Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 01.03.2018

Vermutlich hat die Bank die Ersatzbemessungsgrundlage angewandt und auf 30% der Anschaffungskosten Steuern einbehalten, § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG.

 

Sollte hier wirklich ein "Verkauf" und nicht bloß eine "Übertragung" zwischen fremden Dritten stattgefunden haben, kann diese Ersatzbemessungsgrundlage durch Nachweis der Anschaffungskosten und des Veräußerungspreises durch Einreichung der Anlage KAP korrigiert werden.

Die Verrechnung kann nur mit Aktiengewinnen erfolgen, dieses gilt allerdings nicht für Altaktien, deren Verluste sind grds. nicht mehr verrechenbar (seit 2014).

 

Mangelt es an einer Veräußerung (=kein Verkauf sondern Übertragung/Ausbuchung) kann der Verlust steuerlich nicht geltend gemacht werden. Hat der Verkauf nicht zwischen fremden Dritten stattgefunden, wird er vom Finanzamt wahrscheinlich als Gestaltungsmissbrauch eingestuft.

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