Hallo Community,
kann man von einer Annahmeerklätung die bereits bestätigt ist zurücktreten?
MfG
WM1003
Hallo @WM1003,
eine einmal erfolgte Annahmeerklärung ist bindend. Ein einseitiger Rücktritt ist nicht möglich.
Beste Grüße
CB_Kai
Und das Rechtsinstitut "Irrtum" geht auch nicht ?
Natürlich mit der entsprechenden Sonderkostenbelastung.
Manchmal verstehe ich die Fragen wirklich nicht, vorsichtig ausgedrückt
Dieses freiwillige Angebot musste schriftlich oder mit Bestätigungstan angenommen werden und hat damit die gleiche Wirkung wie ein Kauf oder ein Verkauf.
Soll der deiner Meinung nach für 2,95 € zurück genommen werden können?
Danke für die Antworten, stehe das 1. Mal vor der Frage und bin unsicher, was möglich ist.
Habe im Internet nichts passendes gefunden und wenn dann doch eher verwirrend, bin kein Jurist wie z.B.
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 22 Konkurrierende Angebote
@WM1003, gab es denn Konkurrierende Angebote zu dem Übernahmeangebot? Wenn nicht, stehen die Chancen eher schlecht.
Ja es gibt dieses konkurrierende Angebot und auch der zeitliche Ablauf würde passen.
Das ist ein wichtige Information, die anfangs leider nicht genannt wurde. Ob ein Rücktritt möglich ist oder nicht, kann eventuell die Kundenbetreuung, nach erfolgter Legitimation, sagen.
Wenn jemand sich in der Sache auskennt, wird er auch wissen ob es ein Rücktrittsrecht gibt.
In der Form: Rücktritt möglich, wenn dies oder jenes vorliegt.
Wollte die Community nicht mit “Halbwissen“ beeinflussen und auf die falsche Spur führen
Letztendlich soll es auch juristisch haltbar sein denn es geht schnell um Schadenersatzforderungen usw.
Aber danke für den Hinweis mit der Kundenbetreuung
Die Kundenbetreuung könnte ja auch hier antworten, damit wir es alle wissen.
Bei einer AG wäre das übrigens eine Weitergabe von Insiderwissen, ohne dass alle Aktionäre dieser Gesellschaft gleichzeitig informiert werden.