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Übernahme- Abfindungsangebot (freiwillige Barabfindung)

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Hallo Community,

kann man von einer Annahmeerklätung die bereits bestätigt ist zurücktreten?

MfG

WM1003

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Hallo @WM1003,

 

eine einmal erfolgte Annahmeerklärung ist bindend. Ein einseitiger Rücktritt ist nicht möglich.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

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Und das Rechtsinstitut "Irrtum" geht auch nicht ?

Natürlich mit der entsprechenden Sonderkostenbelastung. Smiley (zwinkernd)

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Manchmal verstehe ich die Fragen wirklich nicht, vorsichtig ausgedrücktSmiley (fröhlich)

Dieses freiwillige Angebot musste schriftlich oder mit Bestätigungstan angenommen werden und hat damit die gleiche Wirkung wie ein Kauf oder ein Verkauf.

Soll der deiner Meinung nach für 2,95 € zurück genommen werden können?


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Danke für die Antworten, stehe das 1. Mal vor der Frage und bin unsicher, was möglich ist.

Habe im Internet nichts passendes gefunden und wenn dann doch eher verwirrend, bin kein Jurist wie z.B.

 

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

§ 22 Konkurrierende Angebote

 

§ 22 Konkurrierende Angebote
(1) Konkurrierende Angebote sind Angebote, die während der Annahmefrist eines Angebots von einem Dritten abgegeben werden.
(2) Läuft im Falle konkurrierender Angebote die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.
(3) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die das Angebot angenommen haben, können bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte.
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@WM1003, gab es denn Konkurrierende Angebote zu dem Übernahmeangebot? Wenn nicht, stehen die Chancen eher schlecht.

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Ja es gibt dieses konkurrierende Angebot und auch der zeitliche Ablauf würde passen.

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Das ist ein wichtige Information, die anfangs leider nicht genannt wurde. Ob ein Rücktritt möglich ist oder nicht, kann eventuell die Kundenbetreuung, nach erfolgter Legitimation, sagen.

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Wenn jemand sich in der Sache auskennt, wird er auch wissen ob es ein Rücktrittsrecht gibt.

In der Form: Rücktritt möglich, wenn dies oder jenes vorliegt.

Wollte die Community nicht mit “Halbwissen“ beeinflussen und auf die falsche Spur führen

 Letztendlich soll es auch juristisch haltbar sein denn es geht schnell um Schadenersatzforderungen  usw.

 Aber danke für den Hinweis mit der Kundenbetreuung

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Die Kundenbetreuung könnte ja auch hier antworten, damit wir es alle wissen.

Bei einer AG wäre das übrigens eine Weitergabe von Insiderwissen, ohne dass alle Aktionäre dieser Gesellschaft gleichzeitig informiert werden.

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