"Bern, 29.01.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Europäische Union (EU) per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme hatte der Bundesrat 2019 als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zum vorübergehenden Schutz des Schweizer Börsenplatzes erlassen. Mittlerweile hat die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert. Die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU ist derzeit daher nicht mehr notwendig und soll zugunsten der Schweizer Unternehmen aufgehoben werden. Die Schweiz wird weiterhin im Regulierungsdialog im Finanzbereich mit der EU die Äquivalenzanerkennungen und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister anstreben."
Quelle: Medienmitteilung des Schweizer Bundesrat