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Zustellung Steuerbescheinigung 2017

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Guten Tag zusammen, kann mir jemand sagen, ob die Steuerbescheinigung 2017, die ich hier online beantragt habe, online oder per Post zugestellt wird? Bei meiner anderen Bank wurde diese schon nach einem Tag online zum Abruf gestellt.  Vielen Dank, Prackalasa
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Meine heute. Thema erledigt.
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kam bei mir per Post im März.

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@BerlinerTrader

 

Bist Du Ex-DAB-Kunde und hast Du Aktien im Depot, bei denen Anfang 2017 Dividenden wegen Reklassifizierung neu abgerechnet wurden? Wenn ja, wirst Du noch etwas warten müssen. Wenn nein, dann frag' beim Kundenservice nach, warum Du Deine Steuerbescheinigung noch nicht bekommen hast.

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Es dauer noch länger, wenn man übersehen hat, daß man die Stb. beantragen muß. Im Computerzeitalter muß es einfach möglich sein, daß sie über Nacht erstellt und im Postfach ist. Will das FA wirklich ein Original, sollen die doch warten. Hauptsache ich habe meine Arbeit zum größten Teil erledigt.
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@sefter, wird die Steuerbescheinigung elektronisch zugestellt, ist dies das Original. Benötigt das FA eine Papier-Version vom Broker, wäre das dann eine Zweitschrift mit allen rechtlichen Konsequenzen. Keine Ahnung, ob ein Ausdruck der digital vorliegenden Steuerbescheinigung die gleiche rechtliche Bedeutung wie die Original Papier-Version vom Broker hat.

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@immermalanders

 

Das Bundesfinanzministerium sagt dazu im Schreiben

 

Kapitalertragsteuer;
Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG;
Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens
GZ IV C 1 - S 2401/08/10001 :018
DOK 2017/1044120

 

das:

 

Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Steuerbescheinigung kann dem Steuerpflichtigen in elektronischer Form übermittelt werden. Auf welchem Wege die elektronische Übermittlung erfolgt, lässt § 45a Absatz 2 Satz 2 EStG offen. Die Steuerbescheinigung kann insbesondere in eine elektronische PostBox eingestellt oder per E-Mail übermittelt werden.

 

Eine andere Bank hat die Steuerbescheinigungen früher als so gekennzeichnete Vorabversion ins Postfach eingestellt und das Original per Post gesandt. Die für die Jahre 2016 und 2017 wurden dann als Original ins Postfach eingestellt. Der Ausdruck für 2016 wurde vom Finanzamt anstandslos akzeptiert. Die Steuererklärung für 2017 konnte ich Consosr sei Dank bisher nicht abgeben.

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@Sigrid_W

Danke für die Ausführungen, das war mir so nicht bekannt.

 

Selbst wenn man die Steuererklärung nicht nicht bis zum 31.05. abgegeben und man keine Verlängerung beantragt hat, bekommt man erst eine Erinnerung vom FA.

Ab nächstem Jahr ist das wieder anders, aber man bekommt dafür mehr Zeit.

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@immermalanders

 

Ich habe inzwischen gelesen, dass einige Bundesländer die Abgabefrist schon für die Steuererklärung 2017 bis Ende Juli verlängert haben, wenn der Steuerpflichtige ein Elster-Zertifikat hat. Das haben wir. Ich hoffe, dass Consors es bis dahin schafft, die Steuerbescheinigung zu erstellen. Die Steuererklärung ist seit 2 Monaten - bis auf die Daten von Consors - fertig.

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@Sigrid_W

Das hatte ich auch gelesen. Laut meinem zuständigen FA gibt es keine solche Regelung. Die Aussage vom FA war, dass erst Ende Juli geprüft wird, wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat und dann eine entsprechende Erinnerung mit einer Abgabefrist verschickt wird. 

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@immermalanders

 

Wohnst Du in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfahen, Sachsen oder Rheinland-Pfalz? Das sollen die Länder sein, für die die Verlängerung gilt.

 

Demnächst fahre ich wegen der Wohnsitzbescheinigung für die Schweiz sowieso beim Finanzamt vorbei, dann frage ich mal nach.

 

 

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