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Es gibt schone einige Beiträge hierzu jedoch hätte ich mal eine konkrete Frage zur Vorabpauschale:
- Kauf im Jahr eins: 10.000€
- Wertsteigerung im Jahr zwei: 2.000€ (auf nunmehr 12.000€)
- Hierauf fällt dann ja die Vorabpauschale an (Wert erst mal unwichtig)
- Verkauf im Jahr drei für 8.000€ (Gesamtverlust zum Einstand 2.000€)
1. Was passiert nun mit der bereits im Jahr zwei bezahlten Vorabpauschale? Wird diese wieder gegengerechnet/erstattet. Denn de facto hat man ja einen Verlust
2. Der im Jahr zwei evtl. genutzte Freibetrag ist somit für die Katz gewesen (da er ja nicht anderweitig benutzt werden kontte).
Danke euch für die Hilfe.
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Hi, @SmithA1
das Thema hat mich auch schon umhergetrieben, weil ich keinen zeitlichen Verlauf sah.
Nun habe ich einen guten Artikel gefunden, der das mM sehr gut darstellt:
Indexfonds-etf/Investmentsteuerreformgesetz/
"Besteuerung bei Verlusten" wäre dein Thema.
Lies dir aber den gesamten Artikel durch. Bei den Fragen am Ende wird auch klar, wie selbst Experten einige Anläufe benötigen, bis die gesamte Thematik klar ist.
Soll zwar eine Vereinfachung im Steuerrecht sein, aber für viele im Detail weiterhin sehr komplex.
Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel rückt damit auch nicht näher...
PS:
Zu 2. würde ich sagen: Ja.
Das weist du aber erst im Nachhinein.
Aus der Beispieltabelle mit dem thesaurierenden Fonds wird auch klar, dass für die Zukunft bei ggf. abschwingender Entwicklung oder Crash dieser besser wäre.