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Stückzinsen verrechnen

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
Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 25.11.2015

Ich bekommen Anfang 2016 Zinsen aus einem 8 Jährigen Sparbrief! Die Zinsen übersteigen den Freistellungsauftrag!  Somit wird Abgeltungssteuer abgezogen. Frage: Wenn ich z.B. im Nov 2016 Anleihen mit Zinstermin Januar kaufe, werden dann die Stückzinsen nachträglich mit der Abgeltungssteuer verrechnet oder muss ich das über die Einkommensteuererklärung machen? Danke schon mal für Hinweise!

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
Moderator
Beiträge: 276
Registriert: 26.03.2015

Hallo @klaus4711,


sofern keine verrechenbaren Verluste vorhanden sind, wird der Betrag, der den Freistellungsauftrag übersteigt, besteuert. Kaufen Sie im gleichen Steuerjahr eine Anleihe, so fließen die gezahlten Stückzinsen als Aufwand in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Über die automatische nachträgliche Verlustverrechnung, werden unterjährige Aufwände mit Erträgen verrechnet. Zuviel gezahlte Steuern werden Ihnen erstattet.

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Ich würde mich über ein kurzes Feedback freuen bzw. wenn meine Antwort Ihre Frage beantwortet hat, können Sie diese auch "Als Lösung akzeptieren".


Viele Grüße aus Nürnberg!
Diana
Community Moderator

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