Liebe Community,
wenn man über eine gültige NV-Bescheinigung (Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung) verfügt, hat diese ja nur Gültigkeit, solange man mit allen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrag bleibt. Dieser lag im Jahr 2014 bei 8.345€.
Wird vom Auszug der Jahressteuerbescheinigung, die "Höhe der Kapitalerträge" auf diesen Grundfreibetrag angerechnet, oder werden die Einkünfte noch einer Verlustrechnung unterzogen bevor sie auf den Betrag angerechnet werden?
Beispiel:
Herr M. hat bei seiner depotführenden Bank eine NV-Bescheinigung hinterlegt, er arbeitet nicht und ist in den letzten Jahren nicht über insgesamte Einnahmen über 8000€ gekommen.
Er hat am 01.01.2014 drei Fonds (A+B+C) gekauft zu jeweils 5.000€. Mit Ausführungstag 31.12.2014 hat er alle drei Fonds wieder verkauft.
Fonds A steht jetzt bei 10.000€ (Gewinn 5.000€).
Fonds B steht ebenfalls bei 10.000€ (Gewinn 5.000€).
Fonds C ist gefallen und steht bei 1.000€ (Verlust 4.000€).
Angenommen Herr M. hat keine weiteren Kapitalerträge, wäre er denn für über dem Grundfreibetrag oder nicht?
Laut der ersten Zeile der Steuerbescheinigung hätte er ja insgesamt 10.000€ Kapiterträge aus den Fonds A und B zusammen. Wird der Verlust von 4.0000€ auf diese Höhe anrechenbar und somit Herr M. weiterhin von den steuerlichen Abzügen befreit und seine NV-Bescheinigung hätte auch noch im Jahr 2014 Gültigkeit gehabt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen