Hallo Tenebrae,
vielen Dank für Ihren Beitrag in der Community!
Für eine Auslands- oder Fondsorder kann auch ein vorhandenes Währungskonto als Verrechnungskonto angegeben werden, sofern das georderte Wertpapier in der gleichen Fremdwährung notiert.
Wenn ein Gewinn bei einem Verkauf von Papieren erzielt wird, unterliegt dieser jedoch der Abgeltungssteuer. Dies bezieht sich auch auf die Währungsgewinne und –verluste. Die steuerliche Abrechnung erfolgt immer in Euro.
Sollte ein Ertrag durch Veräußerung von Fremdwährungen entstehen, gelten diese Einkünfte nicht als Kapitalvermögen und unterliegen daher nicht der Abgeltungssteuer. Dies müssten Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Informationen vollständig und richtig sind. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Steuerberater. Diese allgemeinen Informationen sind keine steuerliche Beratung.
Viele Grüße
CB_Jasmin
Community Moderator