abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ETF Verkauf - abweichender Auszahlungsbetrag

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 05.04.2020

Guten Morgen liebe Community, 

 

 

 

ich habe ein paar Fragen an euch, nachdem ich gestern Anteile einer Einmalanlage auf einen MSCI ACWI (WKN: A1JMDF) verkauft habe:

 

 

 

Frage 1: 251 Anteile verkauft im Wert von 10844 € minus Ausgabegebühr von 3,95 € macht 10840 € Auszahlung (so steht es auch im Kostenausweis). 

 

 

 

Ausgezahlt wurde mir 10744 € (Differenz von 95 €). Ich hatte noch 637 € an Freibetrag über, der nun ausgeschöpft ist und die 95 € Differenz setzten sich aus 90 € Abgeltungsteuer + 5 € Soli (laut Steuerbescheid der Consorsbank) zusammen.

 

 

 

Ich komme aber mit meiner Rechnung nicht auf den Betrag, daher bitte ich um Eure Hilfe.

 

 

 

Ich hatte in diesem Jahr 266 Anteile für 9974 € gekauft (Kurs 37,495 €) und wie oben geschrieben 251 Anteile für 10844 € verkauft (Kurs 43,205 €). Abzüglich der Ausgabegebühr (3,95 €) komme ich auf einen Gewinn von 866 €. Wenn ich von dem Betrag den Freibetrag von 637 € abziehe und den Rest davon mit mit der Abgeltungssteuer + Soli von 26,375% verrechne komme ich auf ca. 60 € Steuerabzug (ca. 57 € Abgeltungssteuer + 3 € Soli). Kann mir jemand sagen wo ich den Fehler eingebaut habe und wie ich auf die 95 € komme? 

 

Frage 2: Der ETF ist bis zum Ende des Jahres kostenlos handelbar (0 € Aktion) und im Kostenausweis beim Kauf steht bei Ordergebühr sowie bei Ausgabegebühr 0 €. Wieso wurden dann beim Verkauf eine Ausgabegebühr von 3,95 € fällig (steht auch so im Kostenausweis beim Verkauf)? 

 

Frage 3: ich hatte bewusst die Anzahl an Anteilen verkauft, weil ich dachte das nur 70% von ETFs mit einem Aktienanteil von über 51% zu versteuern sind um so eine Punktlandung mit dem Freibetrag hinzulegen. Gelten diese 70% nur bei der Vorabpauschale von thesaurierenden ETFs? 

 

Frage 4: muss ich nun in der Steuererklärung 2020 die Anlage KAP ausfüllen? Wenn ich innerhalb der 801 € bin, dann zahle ich ja keine Steuern, aber da ich ja nun darüber bin und Steuern schon vom Gewinn abgezogen wurden, muss ich das doch auch nicht angeben? Also kurz gefragt, wann sollte ich Kapitalerträge angeben? 

 

So das war es auch nun.. Ich bin ein Neuling und in diesem Jahr erst angefangen in ETFs zu investieren und wäre für jede Hilfe sehr dankbar! 

 

Liebe Grüße und einen schönen Tag Euch! 

 

Florian

0 Likes
4 Antworten 4

Autorität
Beiträge: 4472
Registriert: 06.02.2015

Hallo @kulikfl,

 

[...] Ich hatte in diesem Jahr 266 Anteile für 9974 € gekauft (Kurs 37,495 €) und wie oben geschrieben 251 Anteile für 10844 € verkauft (Kurs 43,205 €). Abzüglich der Ausgabegebühr (3,95 €) komme ich auf einen Gewinn von 866 €. [...]

Nach meiner Berechnung entsteht durch den Teilverkauf ein Gewinn von € 1.433,21 (Verkaufskurs - Kaufkurs und das Ergebnis * verkaufte Stücke). Zieht man vom Gewinn die Transaktionskosten und den Freibetrag ab, bleiben € 792,26 zu versteuernder Gewinn übrig, von dem eventuell noch die Teilfreistellung abgezogen wird. Welcher Betrag versteuert wird, müsste auf der zweiten Seite der Abrechnung stehen.

 

[...] Der ETF ist bis zum Ende des Jahres kostenlos handelbar (0 € Aktion) und im Kostenausweis beim Kauf steht bei Ordergebühr sowie bei Ausgabegebühr 0 €. Wieso wurden dann beim Verkauf eine Ausgabegebühr von 3,95 € fällig (steht auch so im Kostenausweis beim Verkauf)? [...]

Wenn ich mich richtig erinnere, gilt die Aktion nur für den Kauf von ETFs. Beim Verkauf fallen die normalen Gebühren an. Laut Aussage von Consors werden im Kostenausweis für den Verkauf immer die Daten vom Kauf (Kurs und Gebühren) verwendet.

 

 

Grüße

immermalanders

 


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 05.04.2020
Hallo @immermalanders,

vielen Dank! Ich habe es nun verstanden. Ich hatte den Kursgewinn nicht mit eingerechnet und jetzt komme ich genau auf den Wert. Danke!
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016
Kleine Anmerkung noch:
Wenn du 251 Stück verkauft hast, dann musst du so rechnen, als ob du auch nur 251 Stück gekauft hättest (zumindest für diesen Verkaufsvorgang und die daraus resultierende Steuerermittlung).

Immermalanders' Formel (Verkaufskurs - Kaufkurs und das Ergebnis * verkaufte Stücke) ist hier natürlich korrekt.

Einfacher vom Verständnis evtl. folgende Rechnung:

Kauf: 251 x 37,495 = 9.411,25 €
Verkauf: 251 x 43,205 = 10.844,46 € - 3,95 € = 10.840,51 €
--> 10.840,51 - 9.411,25 = 1.429,26 € zu versteuern

Evtl. dann noch Freibeträge abziehen falls vorhanden.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 05.04.2020
Das ist eine gute Anmerkung, genau das hatte ich nicht beachtet sondern einfach nur den Wert der Einmalanlage zu Anfang. Vielen Dank!
0 Likes
Antworten