Hallo zusammen,
zur Zeit bespare ich monatlich einen MSCI World ETF (DBX1MW) . Dieser ETF wurde zweimal mit Einmalzahlungen bedient und es laufen zwei Sparpläne auf ihn ein. Im Depot wird mir der Gesamtwert des ETF`s angezeigt.
Nun wollte ich teile des ETF`s verkaufen, jedoch kann ich ausschließlich die Anteile aus einem der beiden Sparpläne verkaufen, nicht aber die Anteile der Einmalzahlungen. So scheint es zumindest.
Unter Depot-Details werden mir drei Bestandstypen angezeigt 2x Sparplan und einem "Frei" typ (dabei handelt es sich wohl um meine Einmalzahlungen?). Die Verkaufsmöglichkeit (der rote Button) steht nur hinter einem der drei Bestandstypen.
Wie kann ich auch die anderen Bestandstypen verkaufen bzw. woran liegt es, dass die Verkaufsmöglichkeit dort nicht aufgeführt ist?
Herzlichen Dank,
Marcel
Hallo @Libuda86 ,
.....hast du eine WKN mit DBX1MW als Sparplan am Start und sparst am 01. und am 15. eines Monats darauf an? Kannst du deine Handlungshistorie zu dem Sparplan einmal angeben? Die Zahlen kannst du ja beispielhaft nennen.....
Wenn du Einmalzahlungen außerhalb des 01. und 15. eines Monats auf die gleiche WKN über die Börse hattest, dann erhältst du automatisch eine zweite Depotposition mit der gleichen WKN. Veranlasst du die Einmalzahlung innerhalb des Sparplans zum 01. oder 15. eines Monats, dann wird dies auf den Sparplan gelegt; es bleibt bei einer WKN-Position.
Unabhängig davon kannst du über einen Kontakt mit der Kundenbetreuung die Positionen auf den Sparplanbestand umlegen lassen; das geht telefonisch sehr schnell und kostet nix.....Danach hättest du dann nur eine Position mit deiner WKN des Sparplans.....
LG+
onra
Hallo @Ampex ,
...wenn du Teile deines ETF-Sparplans verkaufen möchtest, dann geht das über die Börse.
Es gilt das aktuelle Preis-/Leisungsverzeichnis (4,95€ + 0,25% des Handelsvolumens; mindestens aber 9,95€ und höchstens 69€ und ggfs. Börsen-Courtage; bei Tradegate wäre die 0; ......steht aber alles im PLV).
Börsenmäßig gehen allerdings nur ganze Stücke, keine Bruchstücke.....
Bruchstücke ggfs. online oder über Kundenbetreuung, wenn es dann Restbruchstücke sind, z.B., um den Sparplan aufzulösen. Hier ginge natürlich auch die Löschung des Sparplans, dann würde generell glatt gestellt werden.
Um nicht in die Gebührenfalle zu laufen, ist es aus Sicht der Gebührenbelastung sinnvoll, nicht unter 2000€ zu verkaufen, weil bei Beträgen, die kleiner sind, ebenfalls die Mindestgebühr 9,95€ + x anfallen würde....
LG
onra