abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Dividenden Probleme mit China und anderen Auslandsaktien

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 39
Registriert: 08.05.2020

Hi,

 

das Support-Team schickte mir wiederholt die untere Antwort, nachdem viele Dividendenzahlungen bezahlt und daraufhin storniert wurden.

Kann mir jemand auf "gut deutsch" sagen, was das bedeutet.


Die Volksrepublik China erhebt auf geleistete Dividenden eine Quellensteuer von 10 %. Aktien, die von chinesischen Körperschaften mit Sitz in China (nicht Hongkong) emittiert wurden und deren Aktien in Hongkong verwahrt bzw. börsengehandelt werden, unterliegen dem gleichen Quellensteuersatz. Aktien, die von Körperschaften mit rechtlichem Sitz in Hongkong emittiert wurden und nach den Vorschriften der chinesischen "Enterprise Income Tax" steuerlich als in der Volksrepublik China ansässig gelten, unterliegen mit ihren Ausschüttungen einer chinesischen Steuer von 10%.

Da theoretisch ein Erstattungsanspruch für Privatanleger besteht, ist eine Steueranrechnung grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus stellt diese Steuer eine Art Unternehmenssteuer dar, die nicht Artikel 10 DBA-Musterabkommen zugeordnet werden kann.

Dividenden von Körperschaften mit rechtlichem Sitz in Hongkong, die steuerlich nicht als in der Volksrepublik China ansässig gelten, unterliegen in Hongkong selbst keiner Quellensteuer.

Aus diesem Grund mussten wir die Abrechnung, in welcher wr die Quellensteuer angerechnet hatten stornieren und neu ohne Anrechnung der Quellensteuer anrechnen.

Andererseits kann gemäß § 43a Absatz 3 i.V.m. § 32d Absatz 5 EStG die depotführende Stelle zwar grundsätzlich ausländische Quellensteuern auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechnen, andererseits ist es jedoch auch theoretisch möglich, dass sich Privatanleger die gezahlte Quellensteuer in der Volksrepublik China erstatten lassen.

Damit es nicht zu einer doppelten Anrechnung/Erstattung kommt, ist eine Anrechnung gezahlter chinesischer Quellensteuer auf Bankenebene grundsätzlich ausgeschlossen.

Für eine mögliche Anrechnung kontaktiert im Zweifel bitte einen Steuerberater oder konsultiert das Finanzamt. Als Bank dürfen wir keine steuerliche Beratung anbieten.

Eine "Lösung" von unserer Seite wird aktuell nicht angeboten. Derzeit planen wir auch kein abweichendes Vorgehen zukünftig anzubieten.

0 Likes
1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

@veto64 :

Es wäre hilfreich, die WKN(n) der Aktie(n) zu nennen, deren Dividendenzahlungen quellensteuerlich "nachbehandelt" wurden und ggfs. wie.

Wenn es sich dabei um Unternehmen handelt, die der Definition

 

"(...) Dividenden von Körperschaften mit rechtlichem Sitz in Hongkong, die steuerlich nicht als in der Volksrepublik China ansässig gelten, unterliegen in Hongkong selbst keiner Quellensteuer.

Aus diesem Grund mussten wir die Abrechnung, in welcher wr die Quellensteuer angerechnet hatten stornieren und neu ohne Anrechnung der Quellensteuer anrechnen [Anm. d. Verf.: erstellen???].(...)"

 

entsprechen, handelt es sich um eine schlichte Richtigstellung durch Storno und Neuberechnung.

 

Davon abgesehen und "auf gut deutsch": "barrierefrei" finde ich die Erklärung des Support Teams auch nicht gerade.

 

Antworten