abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Consors verlangt ab 2022 Verwahrentgeld!

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 28.11.2021

Hallo,

 

hab Gestern die Kündigung von meinem Consors Konto im Briefkasten gefunden.

Danke an der Stelle an die Consors-Bank, man hätte sicherlich auch vorher informieren können bzw. auch so zustimmen können.

 

Hintergrund ist, das wenn keine Zustimmung zum Verwahrentgeld von 0,5% per Anno bis zum 01.02.22 gegeben wird, wird einem der Vertrag aufgelöst.

 

Ich gehe davon aus, das ich sicherlich nicht der einzige bin und auch noch viele andere folgen werden.

 

Aber wenigstens eine gute Nachricht gibt es (zumindest momentan noch), es gibt Freigrenzen.

 

Girokonto 50.000 €

Tagesgeldkonto  50.000 €

Verechnungskonto 100.000 €

 

Jeweils je Kontoverbindung.

 

Schönes neues Jahr

Die Banken die dein Geld noch haben wollen werden immer weniger, gut das wir renovieren.

Da ist alles so teuer geworden, da wird das Geld eh bald weg sein.

Ansonsten übernimmt das eh die Inflation und das Verwahrentgeld.😂

 

 

15 Antworten 15

Regelmäßiger Autor
  • Top Beitragsunterstützer
  • Community Junior
  • Beitragsunterstützer
  • Kommentator
  • Community Beobachter
Beiträge: 40
Registriert: 28.09.2019

🤔Weiß da noch jemand was darüber? Ich habe noch keine Information bekommen

 

 

 

 

Schönen 1. Advent

 

🎄

0 Likes

Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 28.11.2021

Ob das jeder oder jeder sofort bekommt, da bin ich mir auch nicht sicher.

Habs ja auch erst Gestern bekommen. Eventuell liegt ja diese Vereinbarung bei manchen unterm Weihnachtsbaum.😲

Nach welchen Kriterien Consors das bestimmt weis ich auch nicht.

Meine Frau hat auch noch nichts bekommen, obwohl auf unserem Tagesgeldkonto eine ähnliche Summe liegt.

Auf jeden Fall werde ich sicherlich nicht der einzige sein.

 

Ich könnte die Vereinbarung auch posten (enthält ja auf der Seite keine persönlichen Informationen), bin mir aber nicht sicher ob das vom Forenbetreiber gerne gesehen wird.🙄

 

Auf jeden Fall erlischt die Vereinbahrung automatisch sobald ich neuen AGB´s und einem neuen Preis- / Leistungsverzeichnis zustimme die dieses Verwahrentgeld bereits beinhalten. Die gibt es aber anscheinend noch nicht (sonst wäre ja diese gesonderte Vereinbahrung blanker Unsinn).

 

Zwar hat mir Consors netterweise beides mitgeschickt, aber alte Ausführungen die das Verwahrentgeld nicht beinhalten, Hauptsache ein paar Bäume wurden dafür gefällt.🙄

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3825
Registriert: 21.07.2017

@Aladar :

Hast Du nun eine Kündigung erhalten, oder einen Vorschlag Deiner Vertragspartnerin, wie es mit Euch beiden weitergeht, wenn Du einer einseitigen Änderung der Vertragskonditionen (>Verwahrentgelt) nicht zustimmst?

Deine beiden Beiträge sind in dieser Frage ziemlich diffus.

 

Die "Vereinbarung" kannst Du übrigens ruhig posten; sie erscheint eh' erst nach individueller Prüfung und Freigabe.

 

Wer Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken hat, hat schon oder wird in den nächsten inhaltsgleiche Schreiben auch von den anderen Banken bekommen. Die "Schonbeträge" liegen dabei sehr häufig deutlich niedriger als die, welche Du oben als von der Consorsbank festgelegt angegeben hast. 


Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Ich habe  weder Kündigung noch Vereinbarung bekommen. 

Wenn es um Verwahrentgelt geht.

 

Alle Banken werden wohl Schreiben zustellen, die über das Verwahrentgelt informieren.

 

Für die meisten hat diese Information keine Auswirkung.

Wer hat denn 50000€ und mehr Geld bei einer Online Bank?

 

Und wenn doch?

Dann sollte man schleunigst bei einer oder mehreren Banken ein Konto einrichten und die hohen Beträge so verteilen, dass man unter der Freigrenze bleibt.

Noch einfacher ist es, "überschüssige" Beträge  im Safe zu verwahren. 

Als Aktionär kenne ich natürlich eine bessere Lösung. 😋 


Moderator
Beiträge: 1300
Registriert: 05.10.2021

Hallo @Aladar,

ich kann verstehen, dass das Thema Fragen bei Ihnen aufwirft.

Wir haben versucht, Gebühren auf Kontoguthaben zu vermeiden. Wir können uns dem allgemeinen Markttrend jedoch nicht entziehen und führen im ersten Schritt ein Verwahrentgelt für Kunden ein, die kein Girokonto besitzen und hohes Guthaben auf Tagesgeldkonten ohne Wertpapierbestand halten.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 422
Registriert: 17.02.2017

Ich kann das Gejammer nicht nachvollziehen. Consors hat, obwohl hier wahrlich nicht alles ganz rund läuft, oft genug, per Nachricht(en) ins OnlineArchiv (sollte jedem Kunden einer reinen Onlinebank möglich sein, das regelmäßig zu prüfen und ggf. tätig zu werden), per mehr oder weniger gut sichtbarer Meldungen auf der Website informiert und, ja, auch hier in der Community gab und gibt es Diskussionen zu dem Thema. 

Dann zu schreiben, man sei Überrascht und hätte doch vorher informiert werden können … auch Sie wurden mit Sicherheit mehrfach informiert! Wer alle Nachrichten einfach ignoriert, wird sicher irgendwann überrascht.

0 Likes

Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 28.11.2021

 

@stocksour 

Wie kommst du drauf das wäre diffus?

Ich habe klar geschrieben das ich eine Kündigung bekommen habe.

Diese wird zum 01.02.21 wirksam, wenn ich der gesonderten Vereinbahrung nicht zustimme.

 

Also was wiederspricht sich da?

 

Die Consorsbank hat ja im Beiitrag von CB_Evelin bereits aufgeklärt warum (noch) nicht alle eine erhalten haben.

Weswegen das bei mir zutrifft, habe ich übrigens bereits oben geschrieben. Aber man kann sich das ja nochmal durchlesen.

 

@pm2006 

halten Sie sich bitte mal etwas mit Ihren Ausdrücken zurück. Das hat nichts mit "Gejammer" zu tun. Gerade hier gibt es einige Posts wo wegen Strafzinsen (=Verwahrentgeld) schon nachgefragt wurde.

 

Noch am 5.11.21 wurde genau in diesem Forum das von einem CB Moderator noch verneint

https://wissen.consorsbank.de/t5/Sparen-Anlegen/Zinsen-f%C3%BCr-die-Verwahrung-von-Einlagen-auf-dem-... .

Also mal die Kirche im Dorf lassen.

 

Da frage ich mich wie kommen Sie auf die folgende Behauptung???

"… auch Sie wurden mit Sicherheit mehrfach informiert! Wer alle Nachrichten einfach ignoriert, wird sicher irgendwann überrascht."

 

Soll der Ausdruck "mit Sicherheit" suggerieren sie wüssten was?

 

Weder in meinem Online-Archive noch auf dieser Website wurde ich darüber informiert.

Genau das habe ich mokiert.

Aber ich lasse mich ja von Ihnen gerne eines Besseren belehren.

Dann zeigen Sie mir halt wo das auf der Website steht oder posten Sie doch einfach anonymisiert Ihre Benachrichtigung aus dem Online-Archive.

 

Wetten das können Sie nicht!

 

Jeder kann das was ich geschrieben habe für sich annehmen und sich seine Gedanken darüber machen wie Sie / Er in Zukunft damit umgeht.

Ich für meinen Teil habe bereits eine Lösung gefunden für den Zeitraum bis ich das Geld sowieso benötige.

 

Ich hoffe ich konnte ein paar Leuten damit helfen nicht so wie ich von dem Schreiben vollkommen überrascht zu werden.

Im endeffekt betrifft es momentan noch einen kleinen Teil, aber wie bereits gesagt wird von CB ja schon das Flächen-Rollout vorbereitet.

 

Ich persönlich sehe dieses "Verwahrentgeld" nicht so entspannt wie manch anderer vielleicht.

Meiner Meinung werden sich die traditionellen Banken in einigen Jahren verwundert die Augen reiben, warum Sie keine Kunden mehr haben, weil diese in ganz andere Anlageformen investieren.

Das ist aber nur meine ganz persönliche Meinung (die sich nicht mit der Meinung von anderen decken muss).

 

 

 

 

Ich habe informiert das es jetzt auch bei Consors anfängt.

Also mal Bälle flach halten.

 

 

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

@Aladar Sorry, ich verstehe wie @stocksour nicht, um was es dir geht.

 

Der Thread heißt : s.o. 

Geht es also um das  um Verwahrentgelt , das erst ab 2022 erhoben und nur für große Einlagen?

Oder geht es um  Kündigung ? 

Oder besteht ein Zusammenhang zwischen beiden Sachverhalten.

Also so klar hast du dich nicht ausgedrückt.

 

Für das Verwahrentgelt haben ich Lösungen aufgezeigt , aber auch für eine Kündigung.

Man sollte  Konten bei mehreren Banken haben.

Bei großen Beträgen ist das meiner Ansicht nach dringend notwendig.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4598
Registriert: 06.02.2015

@Aladar 

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (Az. XI ZR 26/20). So, wie ich die Folgen verstehe, muss der Kunde jetzt aktiv den Änderungen zustimmen, damit das Vertragsverhältnis weiter bestehen bleibt. Meinem Verständnis nach ist das verwendete Vorgehen die einzige rechtkonforme Möglichkeit, die Gebühren anzupassen. Bedanken können wird uns dafür beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, der diese Klage eingereicht habt.

 

Da viele Nutzer aber eher sehr selten ins OnlineArchiv schauen, wird dieses, nicht ganz unwichtige Schreiben, per Post zugestellt. Damit wird kein Kunde vom Vertragsende überrascht. Es gab hier oft genug den Fall, dass ein Kunde nur selten ins OnlineArchiv geschaut hat und von wichtigen Änderungen zu spät erfahren hat (z.B. Speicherdauer der Dokumente im OnlineArchiv).

 

Antworten