Hallo miteinander,
ich habe am 10.1 Bezugsrechte(WKN A3C9E3) für Iberdrola (WKN A0M46B) als Dividende zugeteilt bekommen, welche ich nicht direkt ausüben möchte. Am 10.1 gab es ein Dokument über die Einbuchung, am 12.1 ein 2., dass eben die Dividendenabrechnung (Wert, Auswirkung Sparerpauschbetrag, Kapitalsteuer etc.) enthält.
Kontext: Ich habe "läppische" 35 BZR im Wert von 6 €.
Es stellen sich folgende Fragen:
1) Was passiert, wenn ich die Bezugsrechte nicht selbstständig verkaufe? Werden diese dann automatisch veräußert (es gibt wohl auch Fälle mit Verfall - wie auch immer das iO sein kann) und vor allem: entstehen Gebühren?
2) Falls Gebühren entstehen - üblicherwise 9,95€ und diese größer als der Wert der BZR 9,95€>6€ sind - was passiert dann? Zahle ich dann drauf?
-> Ist dann die logische Konsequenz, dass ich um 10 € Gebühren bei 0,17€/Aktie Aussschüttung 10€/0,17€= knapp 59 Stück Aktien besitzen muss, damit ich die Gebühren der Dividendenausschüttung als Bezugsrechte decken kann (ca. 600€ Iberdrola-Investment werden dann zur Deckung der Gebühren benötigt)?
Wenn bei den Banken somit von Kleinsparern ein Großteil der Dividenden hängen bleibt heißt für mich im Umkehrschluss, dass ich - und etliche Kleinsparer, welche nicht nur reine ETFs besparen -mir einen Depotplatz bei einem Anbieter suchen müsste, bei dem die Ordergebühren marginal sind bzw. Flatrates angeboten werden, oder? Würde einen Depotumzug gerne vermeiden...
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Die Gebühren beim Bezugsrechtshandel fallen nur an, wenn der Kunde selbst die Bezugsrechte verkauft. Werden die BZR am letzten Tag durch Consors verkauft, da keine Weisung erteilt wurde, müssten dieser Verkauf kostenfrei erfolgen.
@immermalanders hoffentlich - das wäre nämlich meine Wunschlösung, auch wenn gegen Ende "der Kurs" der Bezugsrechte etwas leidet.
Ich habe allerdings diese Antwort bekommen:
Iberdrola zahlt die Halbjährige Dividende in Form von Bezugsrechten. Die Einbuchung der Bezugsrechte gilt steuerrechtlich als Zufluss und unterliegt damit der Kapitalertragssteuer.
Der Bezug neuer Aktien ist in diesem Fall obligatorisch und bedarf keiner separaten Weisung.
Der Bezug der Aktien ist Kostenlos.
Kunden, die keine neuen Aktien wollen, haben die Möglichkeit die Bezugsrechte zu verkaufen.
Für diesen Verkauf fallen dann allerdings die regulären Ordergebühren an.
Ich hoffe Ihre Fragen damit klären zu können.
Daraus ergibt sich für mich die Frage, was bei Bezugsrechten im Gesamtwert unterhalb des Aktienkurses passiert (Teilaktie, Verfall/Auszahlung, Aufstockung vom Verrechnungskonto...).
Ich werde die Lösung auf jeden Fall hier teilen!
Also - ein Chat mit dem Kundenservice gab in meinen Augen leider auch kein klares "wird verkauft und gutgeschrieben" / "verfällt" - Statement, wobei es nach "verfällt" riecht. Laut der Iberdrola-Seite sollte es allerdings möglich sein, eine Bardividende zu bekommen (https://www.iberdrola.com/shareholders-investors/shareholders/dividends-iberdrola-retribucion-flexib...).
Die Bezugsrechte werden zum Kurs von 0,17 EUR eingebucht. Der Bezug neuer Aktien ist obligatorisch, daher gibt es keine Weisungsmöglichkeit und KEIN ANSCHREIBEN für die Kunden. (Die Lagerstelle bietet keinen Bezugsrechtshandel mehr an, die Consorsbank bietet die Rückgabemöglichkeit der Anrechte an die Gesellschaft nicht mehr aktiv an, da hierfür 19 % spanische Quellensteuer auf den Rückzahlungsbetrag abgezogen werden würden, wobei 15 % auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar sind.) Die Bezugsrechte sind an der Börse handelbar. Kunden, welche keine Gratisaktien erhalten wollen, haben somit die Möglichkeit eigenständig innerhalb der für den jeweiligen Börsenplatz geltenden Handelsfrist die Bezugsrechte zu veräußern (zu den regulären Börsengebühren).
Ich werde jetzt den 24.1 (Ende des Bezugsrechtehandels) bzw. 2.1 (Zahltag) abwarten. Falls es mit dem Barausgleich (natürlich zu ggf. niedrigem BZR-Kurs und mit Steuerabschlag - das ist ja alles logisch) nichts wird, werde ich als Kleinsparer meine Konsequenzen ziehen und mit meinem Depot zu einer anderen Depotbank mit anderer Politik in dieser Hinsicht wechseln. Explizit bei Iberdrola-Aktien bin ich auf Konkurrenten gestoßen, welche zum Ende der Frist sämtliche Kunden-BZR veräußern und die jeweiligen DIvidenden (abzüglich der umgelegten Transaktionskosten und Steuern) dem Kunden zuschreiben.
Ob die Consorsbank sich jetzt munter mit den bis zu ca. 10€ pro Kunde mit Iberdrola-Aktien bereichert oder jemand anderes würde mich in dem Fall interessieren. Bei ca. 1,5 Mio. Kunden alleine in Deutschland und wahrscheinlich etlichen vergleichbaren Aktien wie der Iberdrola kommt da bestimmt ein nettes Sümmchen zusammen...
Wie hier bereits von Consors geschrieben wurde, gibt es die Dividende von Iberdrola nur als neue Aktien und nicht in Bar. Somit gibt es auch kein Dokument zur Wahlmöglichkeit bei der Dividende. Bei anderen Firmen bzw. Kapitalmaßnahmen sieht das eventuell anders aus.
Ich bin mir bewusst, dass ich keine direkte Auswahlmöglichkeit habe. Es stellt sich trotzdem die Frage, wie mit den übrigen Bezugsrechten umgegangen wird....
@Haberschlachter Hallo, ich habe jetzt auch einige "neue Aktien" im Depot zzgl. Bruchstücke. Ich denke, die werden die dann irgendwann angleichen und zusammenfassen, so dass eine höhere Anzahl im Depot verbleibt. Das habe ich ähnlich bei der span. TELEFONICA erlebt, Gratisaktien als Dividendenzahlung; also x abwarten und ich lehne mich zurück.
Wenn die stark < € 10.-- valutieren, kaufe ich zu, was willste in diesen Zeiten sonst machen???
Normalerweise werden Bruchstücke bei Aktien nach Ende der Kapitalmaßnahme verkauft.