Hallo zusammen,
ein Anleger hat "bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds nach §56 Abs. 6 Satz 2 InvStG", d.h. Gewinne bis zur Höhe des Freibetrags von 100.000 € sind steuerfrei. Er wird die Anteile noch Jahre liegen lassen und erst dann den Freibetrag nutzen. Muss er sich jährlich vom Finanzamt bestätigen lassen, dass sein Freibetrag immer noch bei 100.000 € liegt?
Ich frage, weil in der Anlage "Sonstiges" unter 9 der Punkt auftaucht: "Es wurde ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds nach §56 Abs. 6 Satz 2 InvStG zum 31.12.2018 festgstellt".
Kann man so verstehen, dass man sich alle bestehenden Freibeträge jährlich bestätigen lassen muss. Oder so, dass das nur dann der Fall ist, wenn man bereits einen Teil der 100.000 € genutzt hat.