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Altbestände Investmentfonds - Freibetrag jährlich vom FA bestätigen lassen?

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Registriert: 23.07.2014

Hallo zusammen, 

 

ein Anleger hat "bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds nach §56 Abs. 6 Satz 2 InvStG", d.h. Gewinne bis zur Höhe des Freibetrags von 100.000 € sind steuerfrei. Er wird die Anteile noch Jahre liegen lassen und erst dann den Freibetrag nutzen. Muss er sich jährlich vom Finanzamt bestätigen lassen, dass sein Freibetrag immer noch bei 100.000 € liegt?
Ich frage, weil in der Anlage "Sonstiges" unter 9 der Punkt auftaucht: "Es wurde ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds nach §56 Abs. 6 Satz 2 InvStG zum 31.12.2018 festgstellt".

 

Kann man so verstehen, dass man sich alle bestehenden Freibeträge jährlich bestätigen lassen muss. Oder so, dass das nur dann der Fall ist, wenn man bereits einen Teil der 100.000 € genutzt hat.

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
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Hallo @fricke2 ,

....der Freibetrag von 100.000 Euronen für Altbestände wird vom Finanzamt dann festgestellt bzw. verrechnet, wenn Teile des Altbestandes verkauft werden und du später dann deine Steuererklärung mit Anlage KAP tätigst.  Erst dann beginnt im Feststellungsverfahren beim Finanzamt die Rechnerei und es wird dir dann im Steuerbescheid dokumentiert, welcher Freibetrag dann noch übrig bleibt.....

Z.B. Erträge Altbestand: 5000€; dann wird dir das FA im Steuerbescheid dann noch einen Restfreibetrag von 95000€ bescheinigen......

Grüße

onra

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