Hallo,
vorausgesetzt man zahlt 8% Kirchensteuer, so betraegt die Abgeltungssteuer 24,51%. Laut Internetrecherche sind es 24,51% da die Kirchensteuer eine steuermindernde Sonderausgabe darstellt und demzufolge verringert sich die Abgeltungssteuer um 25% der Kirchensteuer. Allerdings errechne ich auf dieser Basis nicht 24,51%, sondern 24,50%. Kann mir jemand erklären wie die 24,51% zustande kommen?
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Hallo @Kynan,
folgende Formel können wir zur Berechnung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge heranziehen:
e (ermittelte Einkünfte) - 4q (Quellensteuer) / 4 + k (Kirchensteuersatz)
Wenn wir die Quellensteuer außer Acht lassen, bedeutet das e / 4 + k
An Ihrem Beispiel:
Sie haben 100 Euro Einkünfte. Das bedeutet: 100 / 4 + 8% = 100 / 4 + 0,08 = 100 / 4,08 = 24,509803. Aufgerundet wären das 24,51%.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Viele Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
100 / 4 + 8% ist aber 27%.
Sie haben 100 / (4 + 8%) gerechnet. Punktrechnung geht vor Strichrechnung.
VG Totti
Hallo Zusammen,
@Totti, Sie haben natürlich recht 🙂 Vielen Dank für die Berichtigung!
Viele Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
Die ursprüngliche Berechnung von Sonja des ermäßigten Abgeltungssteuersatzes bei Zahlung von Kirchensteuer war schon richtig. Die fehlende Klammer muss in der ursprünglichen Formel ergänzt werden. Die eigentliche Kirchensteuer selbst kommt dann natürlich noch obendrauf. Eben deshalb muss das korrekte Ergebnis unter 25% sein, welches der Satz vor Ermäßigung ist, den Nicht-Kirchensteuerpflichtige zahlen.
Die Ableitung von Sonjas Formel kann man hier finden:
Übrigens fehlt im Zähler der Formel (Abzug der Quellensteuer) natürlich auch eine Klammer.