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Zustimmung zu neuen AGBs

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 16.05.2022

Hallo zusammen,

 

wie alle von euch bekommen ich in letzter Zeit immer häufiger die Meldung, die neuen AGBs zuzustimmen. Ich habe mit diesen leider ein kleines Problem bezüglich des Verwahrentgelts. 

 

Sobald sich der Markt dreht und eine Vielzahl meiner Stopps ausgelöst wurden, wird der Betrag von 50k erreicht und man kommt in die Grenze des Verwahrentgelts. Ich versuche zwar mein Geld möglichst immer in verschiedenen Formen anzulegen doch es gibt auch Zeiten in denen etwas 'herumliegt'. 

 

Zu meiner Frage. Gibt es schon bestätigte Fälle in denen Leute bei der consorsbank gekündigt wurden, weil sie die neuen AGBs nicht zugestimmt haben?

 

Vielen Dank! 

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1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 4662
Registriert: 06.02.2015

@snug 

Das Verwahrentgelts greift nur, wenn das entsprechende Konto erst am oder nach dem 08.03.2022 eröffnet wurde. Alle Konten, die vor dem 08.03.2022 eröffnet wurden, sind von Verwahrentgelts (bisher) nicht betroffen.

 

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