Bei mir wurde mit Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2012 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.
Es handelt sich um einen Verlustvortrag nach § 10 d abs. 4 Einkommenssteuergesetz für die Einkünfte i. S. d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Diese Altverluste kann man offenbar letzmalig im Jahre 2013 mit Gewinnen verrechen.
Leider hatte ich im jahre 2013 keine Gewinne, mit denen ich die Verluste verrechnen konnte. Kennt jemand eine Möglichkeit, wie man diese Altverluste auch noch nach dem Jahr 2014 oder später mit Gewinnen verrechnen kann?
Für eine Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
ccms