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Verlustvortrag/Altverluste

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Beiträge: 1
Registriert: 28.10.2014

Bei mir wurde mit Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2012 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.

 

Es handelt sich um einen Verlustvortrag nach § 10 d abs. 4 Einkommenssteuergesetz für die Einkünfte i. S. d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. Diese Altverluste kann man offenbar letzmalig im Jahre 2013 mit Gewinnen verrechen.

 

Leider hatte ich im jahre 2013 keine Gewinne, mit denen ich die Verluste verrechnen konnte. Kennt jemand eine Möglichkeit, wie man diese Altverluste auch noch nach dem Jahr 2014 oder später mit Gewinnen verrechnen kann?

 

Für eine Hinweis wäre ich sehr dankbar.

 

Mit freundlichem Gruß

ccms

 

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 41
Registriert: 16.09.2014

Diese Altverluste waren in 2013 letztmals mit Aktiengewinnen verrechenbar, das stimmt und ist auch nicht zu ändern.

 

Allerdings werden die Verlustvorträge auch weiterhin festgestellt. Verrechnen kann man sie allerdings künftig nur noch mit Gewinnen nach § 23 EStG. Und da sind außer Gewinnen aus Immobiliengeschäften innerhalb der Spekulationsfrist nicht mehr viele Möglichkeiten vorhanden.

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