Genau so ist es. Der Wert muss später angegeben werden. Da meistens der Zugriff der Erben erst später erfolgt (ich empfehle hier dringend eine Vollmacht!), reicht auch der Wert bzw. Kontoauszug nach vier Wochen oder noch später für den Nachlasswert. So war es bei mir. Grundsätzlich müssen nach einem Todesfall quasi unmittelbar die Banken über den Todesfall informiert werden. Die geben dann ihre Daten an das Finanzamt weiter.