Hi,
ich habe eine Frage zu "Summe der angerechneten ausländischen Steuer" (Zeile 50 Anlage Kap).
Bringt mir das steuerlich noch etwas oder wurde es mit dem Freistellungsauftrag schon verrechnet? Falls ja wie genau würde es sich steuerlich bemerkbar machen?
Mein Steuersatz liegt unter 25 %, würde mann dann die Differenz bei der Quellensteuer genauso wie bei der Abgeltungssteuer zurück erhalten?
Vielen Dank.
Gruß
oTTo