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Summe der angerechneten ausländischen Steuer

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
Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 3
Registriert: 01.11.2017

Hi,

 

ich habe eine Frage zu "Summe der angerechneten ausländischen Steuer" (Zeile 50 Anlage Kap).

 

Bringt mir das steuerlich noch etwas oder wurde es mit dem Freistellungsauftrag schon verrechnet? Falls ja wie genau würde es sich steuerlich bemerkbar machen?

 

Mein Steuersatz liegt unter 25 %, würde mann dann die Differenz bei der Quellensteuer genauso wie bei der Abgeltungssteuer zurück erhalten?

 

Vielen Dank.

 

Gruß

oTTo

 

 

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
Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Die Quellensteuer wurde von der Bank bereits mit der Kapitalertragsteuer verrechnet.

 

Im Rahmen der Steuerfestsetzung bei Abgabe der Steuererklärung wird sie von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Das ergibt dann die zu zahlende Steuer, auf die noch Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer angerechnet werden.

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