Hallo,
könnte mir jemand sagen ob ich die, erst jetzt erhaltene, "Nachträgliche Verlustverrechnung" in der Steuererklärung für 2014 berücksichtigen muss? Oder erst in der Erklärung für 2015, im nächsten Jahr?
Oder wird die Verlustverrechnung von der Consorsbank, durch die Abgeltungssteuer, automatisch erledigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Hallo @Piwi,
also für die Steuererklärung brauchst Du eigentlich nur die Jahressteuerbescheinigung. Die bekommst Du immer zum Jahresbeginn für das gerade vergangene Jahr.
Die nachträgliche Verlustrechnung ist für das Finanzamt erst mal nicht interessant. Da geht es darum das Dir wegen einem fehlenden oder aufgebrauchten Freistellungsauftrag bereits von der Consorsbank Steuern vom erzielten Gewinn abgezogen wurden. Wenn Du nun Verluste machst werden diese wieder verrechnet und die zu viel abgeführten Steuern gibt es direkt wieder zurück. Es geht also nur darum von der Bank zu viel abgeführte Steuern bereits aktuellen Jahr direkt wieder von der Bank erstattet zu bekommen.
Gruß
Myrddin
Hallo Myrddin,
vielen Dank.
Das ist eine plausible Erklärung und hilft mir sehr weiter.
Gruß Piwi
Ich leite mal den anderen Thread (Link) nach hier über, weil dort etwas off-topic.
Zunächst für diejenigen, die das Dokument suchen: Diese "Nachträgliche Verlustverechnung" findet man unregelmässig im Online-Archiv. Sie wird fortlaufend nummeriert. Mittlerweile habe ich die Nr. 8 vorliegen. Als Dokumenttyp sortierbar ist sie nicht als "Verlustverechnung" wie im Feld "Typ" angezeigt, sondern als ""Nachträgliche Verlustverechnung".
Mittlerweile ist mir klar, warum das Dokument so unübersichtlich ist: Die Bezeichnungen der Felder sind sowohl - wie eigentlich üblich - in der Zeile Links als auch gelegentlich gruppiert im Spaltenkopf aufgeführt. Da muss man auch erstmal drauf kommen. Offenbar kommt das Dokument nahezu 1:1, d.h. unaufbereitet, aus dem Mainframe (Grossrechner) in die Kundenmailbox.
Das gesamte Dokument besteht bei mir aus sechs Seiten:
Seite 1: Anschreiben
Seite 2: Verrechnung von Erträgen und Ermittlung Steuerschuld
Seite 3: Steuersaldi?
Seite 4: Mitteilung Steuerausgleich
Seite 5: Einzelbuchungen
Seite 6: Zusammenzug?
Ich frage mich bspw., wo die Beziehung zwischen der Seiten 2 (ggf. weitere) und der letzten Seite ist. Auf beiden werden Summen nach nachträglicher Verlustverrechnung ermittelt bzw. aufgeführt.
Die Werte der Seite 6 werden auf Seite 1 verwendet und auf Seite 1 werden dann der Freibetrag ect. abgezogen, Gewinne aus Aktien addiert und bilden dann den steuerrelevanten Betrag auf Seite 2.
Diese Werte können für die Einkommenssteuererklärung nur dann nicht verwendet werden, wenn im neuen Jahr noch Erträge gebucht werden, die die Valuta des alten Jahres haben.