Hallo,
bei Durchsicht meiner Erträgnisaufstellung für 2019 habe ich gesehen dass für die letztes Jahr im Oktober erhaltenen Air Liquid Berechtigungsaktien aus Kapitalerhöhung 10:1 Kapitalertragssteuer eingezogen wurde und der Wert der eigebuchten Aktien als Kapitalertrag gewertet wurde.
Solte dieser Vorgang nicht steuerneutral sein?
@Stg Berichtigungsaktien, Gratisaktien, Bonusaktien von Air Liquide: [...]Sol(t)te dieser Vorgang nicht steuerneutral sein?[...] Ja, das sollte er, aber ich kann mich erinnern, dass ich manchmal auch Steuern nachzahlen musste. Leider handhaben die deutschen Finanzämter, den Vorgang -ich würde sagen willkürlich- unterschiedlich von Mal zu Mal.
Bei mir lief das so:
Am 25.5.2019 erfolgte die Gutschrift,
- (Minus) 30% Quellensteuer
- 25% Kapitalertragsteuer
- 5,5% Soli
davon anrechenbar 12,8%
CB teilte mir in diesem Zusammenhang mit:
Die Gutschrift wird als steuerpflichtigen Gesamtertrag vom Finanzamt gewertet i.S.d. §20 ESTG. Die Berichtigungsaktien aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurden im Verhältnis 1 zu 10 zum Kurs von 114,00 in Ihr Depot eingebucht.
Die fälligen Steuern konnten, mangels Liquidität, nicht belastet werden. Daher sind wir verpflichtet, gem. §44 Absatz 1, Satz 10 EStG Ihre Daten zum Kapitalertrag an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden.
Da habe ich ja noch Glück gehabt, wegen der mangelnden Liquidität.
Bei der Einkommensteuererklärung für 2019 wird sich mein Steuerberater damit kümmern müssen.
Ich habe Anfang dieses Jahres eine Quellensteuerminderung für französische Aktien erreicht. Seither zahle ich nur noch 12,8% Quellensteuer. Da CB diesen Service nicht anbietet, habe ich zuvor meine französische Titel zu einer anderen Bank übertragen. Falls Interesse an der Quellensteuerminderung besteht, siehe:
Den Tipp erhielt ich seinerzeit von @Fildertrader , dem ich hier nochmals danke.
Ohne den Anspruch, recht zu haben: Der Steuerabzug geht in Ordnung.
Laut Factsheet von Air Liquide betreffend "Free Shares" erfolgt die Gewinn-Ausschüttung an die Aktionäre auf zwei Wegen,
- zum einen "regulär" über Dividenden (ca. 50% des aktuellen Bilanzgewinns)
- zum anderen zusätzlich über "Free Shares", die aus der Gewinnrücklage ("past undistributed net profits" = nicht ausgeschüttete Gewinne aus vergangenen Geschäftsjahren) geschaffen und pro rata Anteilsbesitz zugeteilt werden.
Warum sollte die eine Art der Gewinnausschüttung steuerpflichtig sein, die andere aber nicht?
P.S.: Ich halte keine Aktien des Unternehmens.
@stocksour Danke für den interessanten Faktsheet von Air Liquide. [...]P.S.: Ich halte keine Aktien des Unternehmens.[...] Ich könnte jetzt, im Nachhinein sagen: Das ist ein Fehler. Aber als ich 2008 in die Firma investierte und 400 Stck ins Depot legte, konnte ich auch nicht voraussehen, dass im Jahr 2019 meine Position, im Laufe der Zeit auf 652 Stck anwachsen würde, nur mit Bonusaktien. Die meisten davon sind auch noch steuerfrei eingebucht worden. Die Quellensteuer von seinerzeit 30% war aber all die Jahre eine bittere Pille. Aber seit diesem Jahr beträgt sie für mich, nach dem Quellensteuerminderungsantrag, nur noch 12,8%, voll anrechenbar.
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin selbst nicht sicher, deshalb habe ich die Frage ja hier gestellt. Ich habe an mehreren Stellen gelesen das Ausgleichsaktien die manchmal zu Unrecht auch als gratis Aktien bezeichnet werden eigentlich kein Einkommen darstellen. Es werden zusätzliche Aktien ausgegeben, der Wert des Unternehmens bleibt aber gleich. Der Wert der einzelnen Aktie sinkt also im gleichen Verhältnis wie die Anzahl der ausgegebenen Aktien steigt. Wenn ich meine Abrechnung richtig verstehe wurde auch keine Französische Quellensteuer abgezogen, sondern nur Deutsche.