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Kann man positive Verlustverrechnungstöpfe übertragen?

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Aufsteiger
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Hallo Community,

ich habe bei Bank "A" Gewinne gemacht, die entsprechenden Steuern wurden bereits abgeführt. 

Nun möchte ich dieses Depot bei Bank "A" mit ihn versteuerten Gewinnen auf eine Bank "B" übertragen. Bei Bank "B" sind Verluste angefallen. Ziel ist es, den "positiven Verlustverrechnungstopf" von Bank "A" mit den Verlusten bei Bank "B" zu verrechnen und die bereits abgeführt Steuern zurückzuholen.

 

Würde das funktionieren? Können die bei Bank "A" gezahlten Steuern auf diese Art und Weise zurück geholt werden?

 

Danke im Voraus.

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
Autorität
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@Dd :

So, wie Du es gerne hättest, funktioniert es nicht.

Eine "bankenübergreifende" Gewinn-/Verlustverrechnung ist allenfalls nachträglich über Deine Steuererklärung (Ablage KAP) möglich.

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Aufsteiger
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Danke für die rasche Antwort. 

 

Habe mal parallel bei der Consorsbank nachgefragt. Hier die kompetente Antwort eines Mitarbeiters:

 

"Nein, einen positiven Verlustverrechnungstopf können Sie nicht im Zuge eines Gesamtdepotübertrags verschieben. Bereits versteuerte Erträge bleiben immer beim abgebenden Institut."

 

Die Frage ist damit beantwortet. Vielen Dank an alle.

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Enthusiast
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Registriert: 05.12.2016

Dass du aber Gewinne von Bank A mit Verlusten von Bank B über die Steuererklärung verrechnen kannst - so wie es @stocksour geschrieben hat - hast du mitbekommen oder?

 

Das ist zwar dann nicht so einfach aber es geht. Ich versuche es mal kurz zu skizzieren:

1. Verlustbescheinigung bei der Bank mit Verlust (Bank B) anfordern (bis 15.12.) --> Dadurch wird dein Verlustverrechnungstopf bei Bank B auf 0 gesetzt.

2. Diese Bescheinigung bei der Steuererklärung mit aufführen

3. Den Rest macht das Finanzamt, d.h. solltest du Gewinne bei Bank A (oder irgendeiner anderen Bank) haben, so werden diese verrechnet.

 

Dies funktioniert logischerweise immer nur für ein Jahr.

Der Verlustverrechnungstopf wird hierdurch bei Bank B auf 0 gesetzt (also Vorsicht, dass du auch wirklich Gewinne hast, die du gegenrechnen kannst, sonst ist der VVT weg).

Aktiengewinne können auch nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (also z.B. NICHT mit Dividenden).

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