Ich habe heute bei der genaueren Betrachtung meiner Steuerbescheinigung und der Verlustrechnung von 2018 festgestellt, dass die dort angegebenen Gewinne niedriger sind, als sie tatsächlich (laut Kontostand) waren. Ich war unter dem Freibetrag von 801 Euro, eine Kapitalertragsteuer wurde also nicht abgezogen.
Die Kapitalerträge stammen aus französischen ETFs. Kann das damit zusammenhängen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Becci89 ,
weil du auch schon ETFs erwähnst: Kann es sein, dass deine Steuerbescheinigung die Gewinne reduziert um 30% enthält?
Das würde dann auf die neue Teilfreistellung passen, sodass du effektiv nur 70% der Erträge in ETFs versteuerst, die an dich ausgeschüttet werden. Dies soll ja die in der Zwischenzeit direkt auf Fondsebene anfallenden Steuern ausgleichen, die dir aber nicht extra ausgewiesen werden.
Prüfe doch einfach mal deine Ausschüttungs- oder Verkaufsabrechnungen. Eine andere Ursache kann ich mir nicht erklären.
Gruß fortak
Hallo @Becci89 ,
weil du auch schon ETFs erwähnst: Kann es sein, dass deine Steuerbescheinigung die Gewinne reduziert um 30% enthält?
Das würde dann auf die neue Teilfreistellung passen, sodass du effektiv nur 70% der Erträge in ETFs versteuerst, die an dich ausgeschüttet werden. Dies soll ja die in der Zwischenzeit direkt auf Fondsebene anfallenden Steuern ausgleichen, die dir aber nicht extra ausgewiesen werden.
Prüfe doch einfach mal deine Ausschüttungs- oder Verkaufsabrechnungen. Eine andere Ursache kann ich mir nicht erklären.
Gruß fortak
Hallo fortak,
tatsächlich! Es sind genau 70 % der Erträge der ETFs, die in der Steuerbescheinigung aufgelistet sind. Dann hat das also seine Richtigkeit... Vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort.
LG Becci
Wie viel einer Ausschüttung steuerpflichtig ist, steht auf der zweiten Seite in der entsprechenden Ertrags-Abrechnung.
Hallo immermalanders,
vielen Dank für den Hinweis. Darauf werde ich gleich einmal einen Blick werfen.