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GdB aG 100%

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
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Registriert: 02.01.2018

Ich kann nicht richtig Gehen,nur ein bischen mit dem Rollator und am Geländer mit einer Krücke,soviel zu meiner Erklärung meiner außergewöhnlichen Schwerbehinderung aG.Also ich bin 100% schwerbehindert und bekomme Erwerbsminderungsrente 330€.Und Pflegegeld 230€ hoffentlich wieder ab 1.3.2018.Ich habe mein Elternhaus und eine Seniorenwohnung verkaufen müssen,nachdem ich beides von meiner verstorbenen Mutter als Haupterbe geerbt hatte.2 Geschwister erbten je 1/6 des Erlöses.Meine Schwester verlangte ihr Geld und mein Bruder verzichtete großzügig darauf.Darf meine Schwester von mir eigentlich das Geld verlangen,wenn ich doch hilflos bin und nicht Laufen kann und eben den Schwerbehinderungsausweis habe?Und muß ich mich beim Finanzamt melden,wenn ich die ganze Summe bis auf weniger als ein sechstel für Grundstückskauf/Nebenkosten,ein einfaches neues Haus und Umzugskosten ausgeben mußte,um in der nächsten Nähe meiner Tochter wohnen zu können,die mir hilft?ich habe ja durch Bekanntgabe meiner Steuer ID beim Verkaufsmakler und beim Grundstücksnotar beim Grundstückskauf  mich schon beim Finanzamt gemeldet,denn das geflossene Geld ist gemeldet worden.Und ich habe sicher an die 100.000€ Mehrwertsteuer gezahlt.kann mir da jemand etwas dazu sagen?Brauche ich einen Steuerberater oä.?

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
Autorität
Beiträge: 1056
Registriert: 30.08.2016

Hier im Forum kann keine Rechts- und Steuerberatung erfolgen.

 

Aus meiner Laiensicht:

 

Deiner Schwester steht ihr Erbteil zu. Deine Behinderung spielt da keine Rolle. Der Vezicht Deines Bruders könnte als Schenkung gesehen werden und eventuell Schenkungssteuer nach sich ziehen.

 

Was Du mit dem Verkaufserlös machst oder gemacht hast sollte für das Finanzamt nur dann eine Rolle spielen, wenn daraus Einkünfte entstehen.

 

Wenn Du steuerliche Fragen hast, dann wende Dich an das zuständige Finanzamt. Möglicherweise werden sie Dir dort beantwortet. Kann aber auch sein, dass man Dir sagt, dass Du Dich an einen Steuerberater wenden sollst.

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