Hallo,
ich habe bis vor Kurzem mehrere Depots mit jeweiligen Verrechnungskonto gehabt und diese gekündigt. Die Kündigung verlief auch problemlos.
Mir ist jedoch eingefallen, dass ich geringfügige Gewinne (einstelliger Bereich) erzielt habe. Es lag ein Freistellungsauftrag über 801€ vor, der wohl dementsprechend gemindert wurde. Den Freistellungsauftrag habe ich nicht geändert und auch nicht im Zuge der Kündigung löschen lassen.
Bei der neuen Bank habe ich wieder einen Freistellungsauftrag über 801€ eingereicht, welchen ich bis Jahresende dort voll ausnutzen werde.
Was ist mit dem alten Freistellungsauftrag bei der Kündigung passiert? Ich habe Sorge, dass ich gegen Ende des Jahres Freistellungsaufträge über 801€ genutzt haben werde, was nicht erlaubt ist.
Ich kann mich mit meinen alten Log-In Daten im Online-Banking anmelden, jedoch habe ich dort keine Einsicht in die steuerlich relevanten Daten.
Ich würde gerne einen von den beiden folgenden Plänen umsetzen, um nicht ungewollt Steuern zu hinterziehen.
1. nachträglich den Freistellungsauftrag löschen und die paar Cent nachträglich an die Consorsbank zahlen.
2. Den Freistellungsauftrag bei der Consorsbank auf den bisher verbrauchten Betrag verringern um den verbleibenden Betrag bei der neuen Bank als Freistellungsauftrag einzureichen.
Ich hoffe mir kann hier jemand Auskunft geben, wie das bei der Consorsbank möglich ist. Das Online-Banking gibt mir diese Möglichkeit nicht mehr, da die Kündigung bereits vollzogen ist.
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Deine steuerlichen Bedenken ehren Dich, aber was quälst Du Dich?
Bei Deiner Verflossenen hast nach Deinen Ausführungen maximal EUR 2,50.- von Deinem Freistellungsbetrag liegen lassen. Die Beziehung ist vorbei; klare Schnitte!
Warum reduzierst Du nicht einfach den Freistellungsauftrag bei Deiner neuen Flamme auf EUR 798,50.-?
Es sei denn, Du hast anderswo noch etwas am Köcheln, wofür Du auch schon etwas Freibetrag verteilt hast.
Hallo @stocksour vielen Dank für deine Antwort.
Ich hatte die vollen 801€ bei der consorsbank und jetzt auch wieder bei dem neuen Broker. Ich verteile den Freistellungsauftrag nicht anderweitig.
Den Freistellungsauftrag bei der neuen Bank für dieses Jahr einfach um den entsprechenden Betrag zu mindern dürfte wohl am einfachsten sein. Da gebe ich dir vollkommen recht. Wie finde ich jedoch heraus, wie viel ich vom Freistellungsauftrag bereits bei der consorsbank bereits "verbraten" habe? Das ist mein Problem. Ich weis eben nicht den genauen Betrag. Finde ich das in den Abschlussunterlagen oder kann mir dort eventuell die Kundenbetreuung weiterhelfen?
Wieviel vom freigestellten Betrag verbraucht wurde sollte sich aus den Abrechnungen ergeben. Dazu müsste es eigentlich langen, in die letzte zu schauen. Da gibt es eine Zeile 'Sparerpauschbetrag nach Ertrag'.
Solltest Du die Abrechnungen noch nicht heruntergeladen haben, dann schaue im Online-Archiv nach. Darauf müsstest Du noch Zugriff haben.
Guten Morgen @Sigrid_W und @stocksour vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt mal im Archiv gesehen. Laut nachträglicher Verlustverrechnung war der Freistellungsauftrag immer bei 0,00€. Habe diesen daher anscheinend vor dem Depotübertrag löschen lassen. Außerdem kam es noch zu einer kleinen Steuererstattung, da die bezahlte AgSt höher als meine Verluste waren.
Ich brauche daher wohl nichts mehr zu unternehmen und kann bei der neuen Bank die vollen 801€ ausnutzen.
Nochmals herzlichen Dank für das Engagement.