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Einzug der Vorabpauschale, nicht der Steuer darauf durch Consors

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Wo ist der Denkfehler?! Consors möchte von mir den Betrag der Vorabpauschale einziehen.

 

Folgender Fall: Freistellungsauftrag ist erschöpft. Vorabpauschale lt. Consors 450 Euro, Teilfreistellung 135 Euro, Vorabpauschale abzgl. Teilfreistellung 315 Euro. Nach meinem Verständnis muss ich nun hierauf 25% Abgeltungssteuer und Soli zahlen, also etwa 83,08 Euro.  Consors will aber 315 Euro haben. Auch auf Nachfrage erhalte ich die Auskunft: 

"Die Vorabpauschale beträgt mit Berücksichtigung der Teilfreistellung 315 Euro. Der Betrag konnte nicht abgebucht werden. Die von Ihnen genannte Abgeltungssteuer und der Soli fallen erst beim tatsächlichen Verkauf an. Beim Verkauf wird dann auch die bereits gezahlte Vorabpauschale berücksichtigt, sodass keine Doppelbesteuerung stattfindet."

 

Warum lese ich dann überall, dass nur die Steuern auf die Vorabpauschale fällig werden, auch hier, auf der Fragenseite von Consors, bei Finanztest, -fluss, -tip etc.?! Eine Steuerberechnung mit Abgeltungssteuer und Soli enthält die Abrechnung von Consors gar nicht.

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
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Hallo @Gorilla44 ,

....deine Überlegungen sind volkommen richtig:

Nach verbrauchtem Freistellungsauftrag ist die Steuerrechnung so, wie du sie beschrieben hast.

x Stücke ETF/Fonds x Vorabpauschale je Stück = Vorabpauschale nach §18 InvStG (bei dir die beschriebenen 450 Euronen)

Abgezogen wird die Teilfreistellung von Aktien ETF's/Fonds von 30%, die als Ergebnis die zu versteuernde Vorabpauschale nach Teilfreistellung ergibt ( bei dir die 450 Euronen x 0,7 = 315 Euronen). Dieses ist dann der KapSt-pflichtige Kapitalertrag, auf den KapSt und Soli zu entrichten wären. Bei einem späteren Verkauf werden die über die Jahre bereits geleisteten Vorabpauschalen bei der KapSt-Findung und Soli-Berechnung entsprechend angerechnet.

Zur Zahlung der Vorabpauschale solltest du eine entsprechende Abrechnung "Vorabpauschale" erhalten, die die Berechnung wie oben beschrieben darstellen sollte.

Die beschriebene Vorgehensweise passt vielmehr zu einem Teil, das eine Ausschüttung/Dividende aus der Substanz leistet und damit den Einstiegskurs um die Substanz-Ausschüttung entsprechend verringert. Hier würde dann tatsächlich erst bei einem späteren Verkauf die Steuerlast plus Soli auf den Ertrag anfallen.

[Also würde ich in deinem Fall der Vorgehensweise der Depotbank ggfs. schriftlich widersprechen und zur Begründung die geseztlichen Voraussetzungen zur Zahlung der Vorabpauschale anführen.]

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn du einmal die WKN von deinem ETF/Fonds in den Thread stellen könntest, um etwas mehr Licht im Dunkeln zu erhalten.

Viel Glück.....


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Danke für die schnelle Reaktion.

Es geht um den ETF LU0274208692.

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
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Hallo @Gorilla44 ,

...also für deinen MSCI World ETF von x-trackers DBX1MW gelten die Berechnungen zur Vorabpauschale wie beschrieben. Dazu müsstest du aber eigentlich eine vernünftige Abrechnung erhalten haben! Wenn nicht, dann solltest du entsprechend schriftlich reagieren.

Hab' mir deinen ursprünglichen Post noch einmal etwas aufmerksamer angeschaut. Erkenntnisgewinn ----->

Da du offenbar auf deinem Verrechnungskonto nicht die ausreichende Liquidität hattest, um die Abführung der KapSt/Soli zu triggern, hast du natürlich auch keine Abrechnung über die Versteuerung der Vorabpauschale erhalten. Die Depotbank versuchte wohl mehrmals abzubuchen, was aber wegen mangelnder Liquidität nicht bewerkstelligt werden konnte. Ergo, die Depotbank teilte dir wohl mit, dass dann eben erst beim Verkauf deines ETF's die Belastung mit der KapSt/Soli stattfinden kann. Du hast also so das Ereignis der Versteuerung in die Zukunft verschoben bzw. deine Depotbank hat das erst einmal so gehandhabt. Eigentlich hätte hier eine Kontoüberziehung des Verrechnungskontos stattfinden sollen, um die KapSt und den Soli auf deine Vorabpauschale abzgl. Teilfreistellung zu erheben.

Wird die Vorab-Steuer automatisch eingezogen?

Wie die Steuern auf die Vorabpauschale eingezogen werden, unterscheidet sich je nach Depotbank oder Fondsplattform. Da die Vorabpauschale ein fiktiver Geldzufluss ist, kann die inländische Depotbank nicht einfach dafür fällige Steuern von einem Ertrag einbehalten. Einige Direktbanken oder die Consorsbank buchen die Steuer deshalb vom Verrechnungs- oder Girokonto des Anlegers ab – bei ungenügender Deckung darf die Bank dafür sogar den Dispokredit beanspruchen. Dem Zugriff auf Ihren Dispo können Sie zwar widersprechen. Dann müssen Sie die Erträge aber in der Steuererklärung mitteilen und nachversteuern.  

Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volksbanken, holt sich das erforderliche Geld durch den Verkauf von Fondsanteilen, um den Steuerabzug sicherzustellen. Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen, bedient sich erst am Referenzkonto des Kunden und – sollte das Konto keine ausreichende Deckung aufweisen – an den verwalteten Fondsanteilen. Über die zwangsweise vollzogenen Fondsanteilsverkäufe erhalten Anlegerinnen und Anleger dann eine gesonderte Mitteilung ihrer Fondsgesellschaft oder Depotbank.

 

Hänge dir noch einen lesenswerten Verständnis-Link an, der das Prozedere Vorabpauschale noch einmal verständlich aufdröselt ---->

https://www.vergleich.de/vorabpauschale.html

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Vielen Dank für die Erklärungen. Gebe den Link vielleicht auch mal an Consors weiter 😉

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