abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Die Bank und das Finanzamt

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Sitze mal wieder am Sammeln der steuerrelevanten Daten.

 

Dabei fand ich die Meldung unserer Depotbank:

     Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern für 2019
     Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
    'Common Reporting Standard'

 

Da werden sehr viele Daten gemeldet.  Bekomme ich als Konteninhaber davon auch eine Kopie?  Oder sind diese Daten Steuergeheimnis?

Und unter welchem Namen steht das Dokument dann im Archiv?

 

PS: von anderen Banken erhalte ich Kopie dieser Meldungen, meistens Ende März / Anfang April

 
0 Likes
6 Antworten 6

Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @DerBietigheimer ,

hätte ich - als Normaldeutscher - so ein Schreiben erhalten, wäre mir das sicher nicht entgangen.

Vielleicht liegt es an Deinem Sonder-Steuerstatus als Wahl-Belgier, dass Du es erhalten hast?

 

Bei Haufe findet sich u. a.:

(...) Ziel des Gesetzes

Mit diesem Gesetz soll der grenzüberschreitende Steuerbetrug bzw. die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Durch die Möglichkeit, international zu investieren und einer zugleich noch fehlenden steuerrechtlichen Transparenz zwischen den einzelnen Staaten, hat sich die Gefahr einer nicht korrekten Besteuerung stetig erhöht. Dem soll mit einem zeitnahen Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen den Finanzverwaltungen begegnet werden. (...)

 

Das FKAustG ist hier nachzulesen; sind ja nur 28 §en.

Nach § 19, 1 ist die Consorsbank ein "meldendes Finanzinstitut", also 

"ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates, bei dem es sich nicht um ein nicht meldendes Finanzinstitut handelt";

(Der Satz kommt in meine Hinterkopf-Stilblütensammlung)

 

Sorry, wenn ich Dir nicht wirklich helfen konnte.


Enthusiast
Beiträge: 589
Registriert: 14.11.2016

Wenn man einen Wohnsitz im Ausland hat, werden seit einigen Jahren schon alle signifikanten Personen- und  Finanzdaten der Bürger quer über den Globus und bedarfsweise in jede Bananenrepublik verteilt (ob "wir" in der Zwischenzeit selbst eine geworden sind, scheiden sich die Geister). Ich hatte darüber vor fünf Jahren informiert, hat aber Niemanden weiter interessiert: Klick 

 

Auch von Consors kam natürlich dazu keine Antwort. Was will man erwarten, wenn es hier sieben JAHRE dauert, die "Idee" umzusetzen, dass die Kopfzeile der Watchlist beim Scrollen fixiert bleibt.

 

Am Rande zum Thema: Es gab im gleichen Jahr (2017) von der FAZ noch eine schöne Zusammenstellung, was das FA so Alles weiß: Klick 


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @expat ,

bei deutschen Steuerbürgern werden von den D-Finanzämtern aber """nur"""(!!!???) die von den Banken mitgeteilten Freistellungsaufträge und deren Inanspruchnahme abgerufen. Heißt es.

Anhand der unter der Steueridentifikatiosnummer subsummierten Freistellungsbeträge wird gecheckt, ob besagter Steuerbürger seinen Sparerpauschbetrag über- oder unter"zogen" hat.

Überziehen führt mindestens zu peinlichen Nachfragen, Unterschreiten dagegen zu folgendem freundlichen ("zu dumm, um ...") Hinweis im Kommentar zum Steuerbescheid:

"Bei der Steuerfestsetzung wurde nachträglich der Teil des Sparer-Pauschbetrags berücksichtigt, den Sie bei den kontoführenden Instituten nicht in Anspruch genommen haben. Sie können das Besteuerungsverfahren vereinfachen, wenn Sie Ihr gesetzliches Freistellungsvolumen künftig so auf die kontoführenden Institute aufteilen, dass der ... 801 / 1602 ... vollständig bzw. so weit wie möglich ausgeschöpft wird."

(Zitiert aus dem 2020er Bescheid meiner Gutsten, nachdem sie 200 € FSA nach einer Kontoauflösung versehentlich nicht mehr "allokiert" hatte und sich deshalb die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer per Anlage KAP zurück holte.)


Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Hallo, es ist schon schlimm, was da so mit Bezug auf Verdachtsschöpfungen von der EU und den Finanzministern getrieben wird.

Die Grossen, mit ihren Steuerberatern und Juristen traut man sich da nicht immer anzupacken, siehe **bleep**-ex und Hamburg.

Die kleinen Aktionäre pickt man da umso mehr, obwohl die meistens ehrlich sind, denn Steuerberater und Finanzjuristen kosten ja viel zu viel bei den Summen um die es gehen könnte.

Mein neuester Fall ist da die Rückerstattung nach den DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Das kostet ja schon viel Zeit deutsche Formulare pingelig einzeln für jede Aktie und deren Dividende auszufüllen, obwohl alle Daten hierzu in den beigefügten Anlagen stehen; ein Antrag auf die Summe der gezahlten KESt und den Soli könnte also genügen.

Es wurde aber schlimmer anstatt der von den letzten 2 Finnanzministern versprochenen Bürokratievereinfachung.

Jetzt will  die deutsche Behörde nicht nur den einzelnen Dividendenbeleg mit den Steuerangaben sehen, sondern im Falle einer Dividende, die zB bei einem Depot im Nachbarland anfällt, auch noch eine Bescheinigung der deutschen Zahlstelle sehen, die ursprünglich die Steuern an den deutschen Fiskus abgeführt hat. Das kostet dann, je nach Bank zwischen 50 und 80 Euro je Bescheinigung oder tax-Voucher. Und selbst wenn man ein Depot bei der Staatsbank eines Nachbarlandes hat, traut der deutsche Fiskus dieser wohl Unehrlichkeit zu, warum sonst diese Überbürokratie?

Oder will man nur Arbeit sparen oder die kleinen Aktionäre schädigen? Denn bei einem Dividendenbetrag von weniger als 400 € lohnt sich dann der Aufwand nicht mehr (300 bis 400 x 15% + Soli ist weniger als 50 oder 80 € Kosten).

Es wäre interessant, wenn das BMF, Herr Scholz, darüber informieren könnte, wieviel den kleinen Leuten da an legalen Steueransprüchen verloren gehen.  Das ist dann deutsche Sozialpolitik.


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @DerBietigheimer ,

ich finde Deinen herzhaften steuer-emotionalen Ausbruch köstlich.

Damit hier bei den Lesern aber kein unnötiges "Hääh??" , "Hab' ich da irgendwas nicht mitbekommen?" entsteht, zur Klarstellung:

Du schreibst - sozusagen von jenseits der Grenze - aus der Situation eines nicht nicht in D ansässigen EU-Bürgers, der sich die Quellensteuern zurückholen will, die ihm von Dividendenzahlungen deutscher AGen einbehalten wurden.

Wenn der belgische Fiskus bei Dividendenerträgen vergleichbar dem deutschen funktioniert, sähe Deine Rechnung so aus:

100€ deutsche Dividende

- 25€ deutsche QuSt. (25% nationale QuSt. = Abgeltungsteuer)

75 €   kommen auf Deinem belgischen Konto an

-22,50€ Impôt des personnes physiques / personenbelasting (belgische Einkommensteuer~Kapitalertragsteuer)

52,50€ bleiben von 100€ zunächst übrig

Von den 25€ deutscher Quellensteuer werden lt. DBA 15€ auf die belgische Einkommensteuer angerechnet ... aber irgendwo habe ich das doch schon mal geschrieben.

 

Kurzes Polit-Update:

BMF Scholz wurde im Herbst '21 zum Bundeskanzler befördert; seine Befugnisse als BMF liegen jetzt in den Händen seines Amtsnachfolgers "Lindner-Buali" (FDP), der bisher ziemlich orientierungslos nach einer neuen steuerpolitischen Ausrichtung D's fahndet.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Was Leute mit dem FA Probleme haben?  Ich glaub es nicht.  Aber Olaf oder jetzt der liebe Christian haben nichts damit zu tun.

Viel schlimmer finde ich die Regulierungswut bei Corona.

 

Ich habe bezüglich Aktien keine Probleme , da ich das FA außen vorlasse.

Abgeltungssteuer erledigt die Bank und fertig ist.

Ich habe nur mit der irischen Steuerbehörde zu tun, um Steuern zurück zu bekommen.

Mit Dänemark lasse ich es mit einem Antrag .wegen Erfolglosigkeit.

 

Doch, im letzten Jahr hatte ich mit dem FA zu tun. Ich hätte Dividendenerträge nicht versteuert, gerade bei irischen, bei denen fast 50% weggesteuert werden. Da musste ich meinem Finanzbeamten ausländisches Steuerrecht erklären.

Ohne Erklärung und Entschuldigung wurde der Änderungsbescheid wieder in den alten Zustand versetzt.

0 Likes
Antworten