@19aragorn47 :
zu 2. Hier geht's zur Aufnahme von Fremdkapital
zu 1. Das ist pauschal nicht zu beantworten; es kommt auf Euren Güterstand an:
- Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), => das "Übliche" = der "gesetzliche Güterstand"
- Gütertrennung (§ 1414 BGB) => durch notariellen Ehevertrag geregelt
- Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) => durch notariellen Ehevertrag geregelt