Hallo Leute,
ich hab ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Freundin ( sind nicht verheiratet). Ich habe ein neues Depot eröffnet, damit wir die Wertpapiere von dem Gemeinschaftskonto zum Einzelkonto übertragen können, da ich dort einen Freistellungsauftrag erteilt habe.
Meine Frage: Welche Option muss ich wählen ???. Die Wertpapiere sollen auf mein Depot kommen.
Optionen:
1 ) Ohne Gläubigerwechsel
2) Übertragung auf Einzeldepot des Ehepartners/ Gemeinschaftsdepot mit Ehepartner
3) Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von Schenkung
4) Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von sonstigen Gründen
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Nicht verheiratet? Dann würde ich Option 4 wählen.
@Mitglied273 : Nichts überstürzen!
1. Mit "Dritter" bist Du gemeint, obwohl Du wertmäßig nur der "Zweieinhalbte" bist.
2. Grundsätzlich ist die von @Hawkwind favorisierte Lösung 4 die richtige.
Aber:
Der Wert des Gemeinschaftsdepots gehört Deiner Freundin und Dir zu je zur Hälfte.
Werden die Wertpapiere auf Dein neues Einzeldepot übertragen, hast Du einen grundsätzlich steuerpflichtigen Vermögenszuwachs.
Nun kommt es auf den Depotwert zum Zeitpunkt der Übertragung an:
Liegt er unter 40.000.- EURO, könnte Lösung 3 (Schenkung) vorteilhafter sein, weil Dein Schenkungssteuer-Freibetrag von 20.000.- Deinerseits einen "Steuerfreien Erwerb" des Anteils Deiner Freundin ermöglicht.
Bei Lösung 4 würde der Übertrag wie ein Verkauf behandelt (s. Text im CB-Formular "Depotübertrag"):
Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von sonstigen Gründen
Bei einem Übertrag an Dritte, welcher nicht aufgrund von Schenkung vorgenommen wird, ist das abgebende Institut verpflichtet, diesen steuerrechtlich wie einen Verkauf zu behandeln. Hinsichtlich kapitalsteuerrechtlich relevanter Wertpapiere muss das abgebende Institut im Falle von hieraus resultierenden Veräußerungsgewinnen abzuführende Steuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belasten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Verrechnungskonto in diesem Fall über eine ausreichende Deckung verfügt, da ansonsten Soll-/Überziehungszinsen anfallen können. Veräußerungsverluste werden im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigt. Als neue Anschaffungsdaten werden die fiktiven Veräußerungswerte an das empfangende Institut übermittelt.
Was aus Eurer gemeinsamen Sicht sinnvoller ist, müsst Ihr selbst entscheiden und ggfs. steuerlichen Beistand in Anspruch nehmen.
@stocksour Danke für die ausführliche Antwort !
Unser Depot hat einen Wert unter 300 € (als Student kann man leider nicht viel weglegen). Also werde ich die Option 3 wählen, welche du empfohlen hast.
@Mitglied273 , gerne.
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