Hallo @Pat,
ich habe mich intern bei den zuständigen Kollegen für Sie erkundigt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Wenn Ihr Anleihefonds als Altbestand hinterlegt ist, sind Kursgewinne aus Veräußerungen in 2017 noch steuerfrei. Mit der Änderung des Investmentsteuergesetzes ergeben sich ab 2018 Veränderungen in der Besteuerung.
Viele Grüße,
Christina
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