Nach aktuellem Stand 2020/2021 ebenfalls nicht; auch eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragssteuer erfolgt nicht.
Die einzige Möglichkeit wäre ein Umzug nach Russland oder ein Aufenthalt dort von mindestens 183 Tagen/KJ nebst russischer Steuerpflicht. Dann wären die Zinsen quellensteuerfrei, sofern sie auf ein russisches Konto gutgeschrieben worden wären, weil Russland auf Zinserträge keine nationale Quellensteuer erhebt.