Wer ein tolles Stück Steuerliteratur genießen will, lese im Original (von @onra "Langfassung" genannt) wenigstens die Randziffern 42-49.
Geklärt ist mit diesem Dokument im Grundsatz noch nichts; die betroffenen "Steuerentrichtungspflichtigen" haben es aber immerhin geschafft, die AdV (d.i. wohl "Aussetzung des Vollzugs") ihres Steuerbescheids durchzubringen.
Wie die verfassungsgemäße Regelung letztendlich aussehen wird? Ich tippe auf eine Regelung analog der Verlustverrechnung bei Aktien.