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BFH-Beschluss vom 07.06.2024 - Verfassungsmäßigkeit Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften

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Wer ein tolles Stück Steuerliteratur genießen will, lese im Original (von @onra "Langfassung" genannt) wenigstens die Randziffern 42-49.

Geklärt ist mit diesem Dokument im Grundsatz noch nichts; die betroffenen "Steuerentrichtungspflichtigen" haben es aber immerhin geschafft, die AdV (d.i. wohl "Aussetzung des Vollzugs") ihres Steuerbescheids durchzubringen.

 

Wie die verfassungsgemäße Regelung letztendlich aussehen wird? Ich tippe auf eine Regelung analog der Verlustverrechnung bei Aktien.

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@stocksour  schrieb:

 

Wie die verfassungsgemäße Regelung letztendlich aussehen wird? Ich tippe auf eine Regelung analog der Verlustverrechnung bei Aktien.


Gegen die asymmetrische Verrechnung der Verlusttöpfe Aktien und Sonstige läuft meines Wissens auch noch eine Klage beim BFH.

 

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Hallo @all,

....und nun ist wieder mal ein Urteil wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit zu Verlusten aus Termingeschäften am Start ------>

Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte | Steuern | Haufe

Langfassung Urteil FG Münster vom 13.06.2024 ------>

https://www.justiz.nrw/nrwe/fgs/muenster/j2024/6_V_252_24_E_Beschluss_20240613.html

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Die "Ampel" hat sich bei dem Thema per Jahressteuergesetz auf GRÜN gestellt, und zwar rückwirkend bis zum VZ 2020.

 

Nun heißt es auf die Durchführungsbestimmungen zu warten (wann, wie und warum in diesem Fall dann doch nicht ...)

 

 

 

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