Hallo @WilhelmTell,
vielen Dank für Ihren Beitrag!
Bei der Anrechnung der Quellensteuer kann der Einfachheit halber davon ausgegangen werden, dass der abgezogene Quellensteuerbetrag 25 % eines Ertragsanteils ausmacht. Ein Euro Quellensteuer reduziert den zu versteuernden Ertrag um vier Euro. Deshalb darf der maximal zur Verrechnung verwendete Quellensteueranteil nicht höher als 25 % des der Abgeltungsteuer unterliegenden Ertrages sein.
Um weitere Informationen bezüglich der Quellensteuer zu erhalten, klicken Sie bitte hier. Eventuell helfen Ihnen diese weiter.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Dienstag.
Freundliche Grüße aus Nürnberg,
CB_Jasmin
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