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01.10.2020 10:21 , bearbeitet 01.10.2020 10:24
Hallöchen, wie kann ich aus meinen Aktienkauf der über einen längeren Zeitraum geht, explizit die Aktien verkaufen, die ICH möchte?
Kann ich innerhalb der Consors ein zweites Depot eröffnen, um dahin bestimmte Aktien zu bestimmten Kaufdaten kurz zu parken um dann die Verkäufe der Aktien zu tätigen?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Danke und Gruss Wolf
am 01.10.2020 10:30
Umparken von bestimmten bereits gekauften Aktien geht nicht. Das zweite Depot hättest du vor den Käufen eröffnen und gezielt dort auch handeln müssen.
Generell werden Verkäufe nach dem FIFO-Prinzip abgewickelt, d.h. First in, first out.
am 01.10.2020 11:34
Wenn ich mich richtig erinnere, muss auch bei einem Wertpapierübertrag das FIFO-Prinzip angewendet werden. Es ist auch vollkommen egal, ob eine Order für einen Teil der Stücke existiert oder nicht, bei einem Verkauf/Übertrag werden immer erst die zuerst gekauften/eingebuchten Stücke verwendet.
am 04.12.2020 13:05 - zuletzt bearbeitet am 04.12.2020 13:59 von CB_Susan
@immermalanders, @Hawkwind
Danke!
Dann könnte ich einen Teil, nämlich den ersten Kauf einer Aktie zu einer anderen Bank transferieren.
Da FIFO gilt, werden die Aktien, in meinem Fall die ich 2007 als Schnäppchen gekauft habe transferiert. Der Eingangskurs wird mitgenommen.
Dann kann ich die Aktien die ich später gekauft habe bei der Consors verkaufen und einen Rücktransfer machen.
Ich verstehe es aber nicht, warum nicht ich entscheiden kann, von welchem Block/Zeitpunkt des Kaufes, ich verkaufen kann. FIFO ist doch Steinzeit
am 04.12.2020 13:57
Warum willst Du die Aktien zu einer anderen Bank übertragen? Das würde auch funktionieren, wenn die Aktien bei Consors in ein zweites Depot übertragen werden. Ich bin mir nicht sicher, ob bei einem Wertpapierübertrag Daten, die nicht steuerrelevant sind, mit übertragen werden müssen.
[...] Ich verstehe es aber nicht, warum nicht ich entscheiden kann, von welchem Block/Zeitpunkt des Kaufes, ich verkaufen kann. [...]
Weil dies laut § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG vorschreiben ist.
[...] FIFO ist doch Steinzeit [...]
Mag sein, aber so steht es im Gesetzt. Oder ist es Dir lieber, dass sich das Finanzamt aussuchen kann, welche Anteile verkauft werden? Das sind dann (eventuell) imer die Anteile, bei denen die höchsten Steuern bzw. die niedrigsten Verluste anfallen.
am 04.12.2020 17:17
Du verwechselst da was. Weder @immermalanders noch ich sind Finanzminister. Schick doch bitte deine Kritik nach Berlin.