Wo und wie kann ich meinem Kontoinformationsdienstleister die Berechtigung für die weitere Umsatzabbildung auf meinen Konten geben? Bisher funktionierte das problemlos, nach der Umstellung am Wochenende läuft nichts mehr. Nach der neuen PSD2-Richtlinie sind die Banken jedoch dazu verpflichtet, auf expliziten Kundenwunsch diesen Zugang zur Verfügung zu stellen:
Auszug aus der PSD2-Richtlinie:
PSD2 und Verbraucher
Mit der PSD2 gibt es klare Regeln für die Nutzung von Zahlungsauslösediensten für das Initiieren von Überweisungen im Onlinebanking oder von Kontoinformationsdiensten zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten. Das bedeutet, dass Sie sich z.B. bei einem Einkauf im Internet nicht extra in das Online-Banking Ihres Kreditinstituts einloggen müssen, sondern die Überweisung über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst beauftragen können. Durch die Nutzung eines Kontoinformationsdienstes haben Sie die Möglichkeit sich für alle Zahlungskonten, die Sie bei verschiedenen Banken haben, die Kontostände und Umsätze in aufbereiteter Form anzeigen zu lassen.
Damit die Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleister diese Services anbieten können, brauchen diese aber Ihre Erlaubnis und den Zugang zu Ihrem Konto. Die PSD2 regelt den Zugang dieser „dritten Zahlungsdienstleister“ auf die Zahlungskonten bei den kontoführenden Zahlungsdienstleistern. Zugang wird diesen Anbietern aber nur gewährt, wenn Sie als Kontoinhaber dem explizit zustimmen.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ändert sich nichts: es wird keine Zahlung ausgeführt und es darf kein Drittdienstleister auf Ihre Kontodaten zugreifen!
Ich möchte meinem Kontoinformationsdienst diese geforderte Berechtigung erteilen und sehe folglich nicht ein, dass mir die CB dieses Recht verwehrt!