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Zugangsberechtigung für Kontoinformationsdienstleister

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
Enthusiast
Beiträge: 187
Registriert: 24.02.2016

Wo und wie kann ich meinem Kontoinformationsdienstleister die Berechtigung für die weitere Umsatzabbildung auf meinen Konten geben? Bisher funktionierte das problemlos, nach der Umstellung am Wochenende läuft nichts mehr. Nach der neuen PSD2-Richtlinie sind die Banken jedoch dazu verpflichtet, auf expliziten Kundenwunsch diesen Zugang zur Verfügung zu stellen:

 

Auszug aus der PSD2-Richtlinie:

PSD2 und Verbraucher

Mit der PSD2 gibt es klare Regeln für die Nutzung von Zahlungsauslösediensten für das Initiieren von Überweisungen im Onlinebanking oder von Kontoinformationsdiensten zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten. Das bedeutet, dass Sie sich z.B. bei einem Einkauf im Internet nicht extra in das Online-Banking Ihres Kreditinstituts einloggen müssen, sondern die Überweisung über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst beauftragen können. Durch die Nutzung eines Kontoinformationsdienstes haben Sie die Möglichkeit sich für alle Zahlungskonten, die Sie bei verschiedenen Banken haben, die Kontostände und Umsätze in aufbereiteter Form anzeigen zu lassen.

Damit die Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleister diese Services anbieten können, brauchen diese aber Ihre Erlaubnis und den Zugang zu Ihrem Konto. Die PSD2 regelt den Zugang dieser „dritten Zahlungsdienstleister“ auf die Zahlungskonten bei den kontoführenden Zahlungsdienstleistern. Zugang wird diesen Anbietern aber nur gewährt, wenn Sie als Kontoinhaber dem explizit zustimmen.

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ändert sich nichts: es wird keine Zahlung ausgeführt und es darf kein Drittdienstleister auf Ihre Kontodaten zugreifen!

 

Ich möchte meinem Kontoinformationsdienst diese geforderte Berechtigung erteilen und sehe folglich nicht ein, dass mir die CB dieses Recht verwehrt!

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
Moderator
Beiträge: 736
Registriert: 27.06.2019

Hallo @Zocki,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne habe ich mich hierzu für Sie erkundigt. Mit der Umstellung wurde von Seiten der Consorsbank bereits alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit Sie weiterhin Kontoinformationsdienstleister die Berechtigung für die weitere Umsatzabbildung erteilen können.

Die Dienstleister müssen ihr Programm natürlich ebenfalls an die neuen Vorgaben der 2-Faktor-Authentifizierung anpassen. Hier können wir jedoch keine Auskunft geben, ob die jeweiligen Dienstleister diese Umstellung bereits vorgenommen haben.

Sollten bei Ihnen weiterhin Probleme auftreten, möchten wir Sie bitten, sich direkt mit dem jeweiligen Dienstleister in Verbindung zu setzen.

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Stephanie
Community-Moderatorin

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
Enthusiast
Beiträge: 187
Registriert: 24.02.2016

@CB_Stephanie: Es funktioniert inzwischen wieder, danke.

 

Das Informationsschreiben der CB zur Umstellung hab ich allerdings erst heute mit der Post bekommen, finde ich ehrlich gesagt reichlich spät Frustrierte Smiley

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