Nachdem die Vertriebsfolgeprovision wohl versteuert werden muss wäre es vielleicht sinnvoll darüber nachzudenken diese mit den Kosten der Honoraberatung direkt zu verrechnen. Dies würde denn bedeuten das keine Steuern wie bei einer Auszahlung der Vertriebsfolgeprovision anfallen würde.
vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag den wir gut nachvollziehen können.
Leider ist eine Umsetzung der Idee so nicht möglich. Die Vertriebsfolgeprovision ist abgeltungssteuerpflichtig – das Honorar unterliegt der Mehrwertsteuer. Daher können diese Summen nicht einfach saldiert werden. Auch die hälftige Einstellung des Beratungshonorars, die auch andere Kunden bereits angeregt haben, ist leider nicht möglich.
Auch wenn wir Ihre Idee diesmal nicht realisieren können, freuen wir uns immer über Vorschläge und Anregungen von Ihrer Seite!
Viele Grüße aus Nürnberg,
Sonja
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