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Kontovollmacht / Depotvollmacht im Todesfall

Guten Tag,

aktuell kann ich nur eine umfangreiche Vollmacht für eine zusätzliche Person bei meinem Konto bzw. Depot hinterlegen. Ich möchte jedoch, wie bei anderen Banken auch üblich, eine reine Vollmacht bzw. einen Bevollmächtigten im Todesfall hinterlegen. Ist das möglich? Falls nicht, wäre es super, wenn diese Funktion ergänzt wird, da es aus der Erfahrung heraus im Fall der Fälle für die Hinterbliebenen kompliziert werden kann.

14 Kommentare

Aufsteiger

Dieser Idee schließe ich mich an.

Zusätzlich sollte auch eine "Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall"  möglich sein!


Moderator
Status geändert in: Zur Diskussion
 

Aufsteiger

Vorteile einer "Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall" :

1. zu Lebzeiten des Konto- oder Depot-Inhabers hat der spätere Begünstigte noch keinerlei Rechte und Zugriffsmöglichkeiten

2. Erst mit Eintritt des Todes des Konto- oder Depot-Inhabers tritt die Verfügung in Kraft und leitet einen rechtlichen und steuerlichen

     Übergang ein.

3.  Dieser Vermögensübertrag erfolgt außerhalb des normalen Erbgangs, d.h. dieses Vermögen fällt nicht in die Erbmasse.

     Somit gibt es keine Auseinandersetzungen des Begünstigten mit den Erben. Es ist somit auch kein Erbschein erforderlich.

 

Aus diesen Gründen fände ich es sehr nützlich, wenn die consorsbank diese Art der Vermögensübertragung (wie bei den Sparkassen üblich)

ebenfalls einführen würde.


Aufsteiger

Eine Kontovollmacht fände ich auch gut. Ist eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall rechtlich möglich, z.B. wegen der Erbschaftssteuer?


Aufsteiger

Bei einer "Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall" wird der Begünstigte nach dem Tod des ursprünglichen Konto-/Depotinhabers steuerpflichtig, das betrifft sowohl die Erbschaftssteuer als auch später die Einkommensteuer für die Erträge aus dem übertragenem Vermögen.

Der Vorteil liegt nicht im steuerlichen Bereich sondern ausschließlich im problemlosen Übergang des Vermögens (kein Testament erforderlich, kein Erbschein erforderlich, keine Auseinandersetzungen des Begünstigten mit evtl. vorhandenen Erben usw.).


Aufsteiger

Ach so, alles klar. Danke. Die Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall würde ich dann auch als sehr sinnvoll ansehen.


Gelegentlicher Besucher

Hallo,  gibt es bereits etwas zu einer Kontovollmacht im Todesfall? Such dies bei der Consorsbank noch vergeblich.


Regelmäßiger Besucher

Hallo, auch ich fände eine Vollmacht nach dem Tod und  eine Verfügung zugunsten Dritter gut und wünschenswert......

Da das bei anderen Banken geht, sollte es doch auch bei der Consors Bank möglich sein !


Häufiger Besucher

Wir regeln gerade unser Vorsorgeangelegenheiten und dazu soll auch eine Bankvollmacht, die nur im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit gelten soll, gehören. Das gibt es hier schon mal nicht und eine "Verfügung zugunsten Dritter" erst recht nicht. Auf die Frage, warum es bei jeder xy-Bank geht, nur bei Consors nicht, erhielt ich die lapidare Antwort: Weil die Consorsbank das nicht macht. Ich überlege mir jetzt wirklich, mit dem Depot umzuziehen. Sowas geht echt gar nicht!


Häufiger Besucher

Hallo Zusammen,

sehe das genauso wie sb_muc. Bin schon 16 Jahre bei Consors und mache mir schon eine Zeit lang Gedanken wegen Bankvollmacht im Todesfall. Wenn nnerhalb der nächsten 2 Jahre diesbezüglich nichts angeboten wird werde ich auch den Schritt gehen und ein Depotumzug vollziehen. Der Umzug wird ja für neue Kunden der wechselnden Bank sehr leicht gemacht.