Da es auch andere Banken gibt, die das so "unkomfortabel" handhaben, vermute ich, es handelt sich um ein Kosten- und Aufwandproblem.
Wahrscheinlich benötigen nur ein Bruchteil der Leute die Jahressteuerbescheinigung. Warum sollte sie also automatisch an jeden verschickt werden?
Unter dem Gesichtspunkt befürworte ich sogar die Zurückhaltung bei Verschwendung von Ressourcen aller Art – auch wenn ich sie jedes Mal erneut "beantragen" muss, bei jeder Bank.
das ist echt ein Witz - jedes Jahr wenn ich die Steuererklärung mache muss ich feststellen dass ich von meinen andern 5 Banken diese vorliegen habe, nicht jedoch von der Cortal Consors. Also greife ich zum Tel. und fordere diese wieder mal an.
Ärgert mich dass ich im verg. Jahr von der DB mit dem dortigen Depot zur CC umgezogen bin. Von der DB liegt mir z.B. die St-Besch. vor.
Wenn sich das nicht ändert werde ich gewiss die komplette Verbindung bei der Cortal Consors beenden bzw. zu einer kundenfreundlicheren Bank umziehen.
Bei anderen Banken wird das nach 1-maliger Anforderung in den nachfolgenden Jahren immer automatisch und unaufgefordert zugeschickt. Wenn die Consorsbank schon am Porto spart, möchte ich meine Ersparnisse ehrlich gesagt lieber in andere Hände legen...
Hallo Collegedude, wenn das das Einzige ist, was Sie an Consors stört, dann brauchen Sie nicht über einen Wechsel nachdenken. Bei einer anderen Bank werden Ihnen andere Dinge nicht gefallen. Im Übrigen, mir genügt es, wenn ich eine Benachrichtigung erhalte, dass die nötigen Bescheinigungen im Archiv bereit liegen. Natürlich, wenn man keinen Drucker hat nützt das nichts.
Ich kann mir die Bescheinigung auch selbst ausdrucken, aber es geht doch darum, dass ich mal wieder auf Consors warten muss, bevor ich meine Steuererklärung abgeben kann. Und warum muss ich warten? Weil ich die Steuerbescheinigung pro-aktiv anfordern muss. Was soll denn das? Welcher Kunde muss denn keine Steuererklärung abgeben?!
Laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 03.12.2014 "Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG" (PDF) darf eine einzige Jahressteuerbescheinigung ausgestellt werden. Bei Verlust der Steuerbescheinigung kann man einen kostenpflichtigen Ersatz anfordern, muss aber Bestätigen, dass man selbst für eventuell entstehende Schäden voll haftbar ist.
Darum gibt es hier die Jahressteuerbescheinigung nur nach Bestellung per Post. Die Bescheinigung wird, wenn die Daten komplett vorliegen, innerhalb von 2 Bankarbeitstagen zugestellt.
Sie müssen ein registrierter Benutzer sein, um hier einen Kommentar hinzuzufügen. Wenn Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, führen Sie bitte eine Registrierung durch und melden Sie sich an.