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Besserer Überblick PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNISSE

Guten Tag,

so eben habe ich mir das Preis- und Leistungsverzeichnis für die Änderungen im Spätsommer angeschaut.

Die Gebühr ist eventuell weggefallen für Bargeldabhebungen unter 50 EUR.

 

Daher kam aber meine Idee, da dies einige kundenorientierte Unternehmen (z. B. GOG) vollführen: Sie markieren fett die Änderungen oder stellen gegenüber was sich wirklich geändert.

Gerade heute sollte für jeden einfach und verständlich dargestellt werden, was sich eigentlich ändert und somit könnte man vielleicht auch mehr Kunden erreichen (Stichwort "Einfache Sprache").

Ich denke jedem ist geholfen, wenn es eine kurze Gegenüberstellung der Änderungen gibt.

Schöne Grüße aus Berlin

 

GoCho

4 Kommentare

Autorität

@GoCho 

Eine solche Gegenüberstellung, was sich im Preis- und Leistungsverzeichnis ändert, wurde (für die aktuelle Änderung) als extra Dokument ins OnlineArchiv gestellt.

 


Regelmäßiger Autor

@immermalanders 

 

Meinen Sie das Dokument, auf das hingewiesen wird, dass Änderungen zu

 

  • Bedingungen für den elektronischen Zugang und dem Zugang perTelefon
  • Bedingungen für die girocard (Debitkarte) enthalten in den Bedingungen für das Girokonto
  • Bedingungen für die Visa Card (Kreditkarte) enthalten in den Bedingungen für das Girokonto

erfolgen und als einzige Gegenüberstellung die minimale Änderung beim Wertpapierdepot?

 

Ansonsten kenne ich keine Übersicht in den 3 versandten Dokumenten


Moderator

Hallo @GoCho‎,

 

vielen Dank für Ihren Vorschlag hinsichtlich eines besseren Überblicks im Preis- und Leistungsverzeichnis!

 

Wie von immermalanders bereits korrekt beschrieben, stellen wir zusätzlich zur Änderung der AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis, eine wichtige Mitteilung ins OnlineArchiv in der wir die Änderungen gegenüberstellen.

 

@immermalanders: vielen Dank dafür!

 

Zudem werden auch die neuen AGB ins OnlineArchiv eingestellt und dort die geänderten Passagen unterstrichen. Diese Idee wird also grundsätzlich schon gelebt. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, dass hier vorerst keine weiteren Anpassungen vorgenommen werden.

 

Die Änderung bei den Preisen ist auch diesmal im Anschreiben enthalten, allerdings sind die AGB-Änderungen nicht gesondert aufgeführt. Dies hat den Grund, dass sich aufgrund der vorgeschriebenen Anpassungen für PSD2 sehr viel geändert hat, dass das Anschreiben über 30 Seiten lang geworden wäre. Daher wurde in diesem Fall darauf verzichtet, zumal diese Änderungen von allen Banken vorgenommen werden müssen.

 

Die geänderten AGB wurden aber wie immer mit den Unterstreichungen ins OnlineArchiv eingestellt. So können Sie die geänderten Passagen somit trotzdem sehr gut und schnell erkennen.

 

Viele Grüße

 

CB_Stephanie
Community-Moderatorin


Moderator
Status geändert in: Idee live!