Sie können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen, wenn Sie verheiratet sind. Im Jahr nach der Trennung stellen Sie bitte einzelne Freistellungsaufträge.
Beträge über 100 Euro schreiben wir täglich auf Ihrem Verrechnungskonto gut. Für Beträge unter 100 Euro erfolgt die Gutschrift nach dem nächsten Quartalsabschluss.
Ja. Bei steuerpflichtigen Erträgen sind wir verpflichtet sofort Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag abzuziehen. Gegebenenfalls fällt auch eine Kirchensteuer an.