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Häufige Fragen

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Kann ich den Sperrvermerk zum Abruf meiner Kirchensteuerdaten widerrufen?
Sie können Ihren eingetragenen Sperrvermerk jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) löschen lassen.
Wie kann ich dem Abruf meiner Kirchensteuerdaten widersprechen?
Sie widersprechen dem Datenabruf direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wie wirkt sich eine unterschiedliche Kirchensteuerpflicht auf unser Gemeinschaftskonto aus?
Damit die Kirchensteuer von Ihrem Gemeinschaftskonto einbehalten werden kann müssen die beiden Kontoinhaber Ehepartner sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Wo sehe ich mein Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) und wie kann ich es ändern?
Ihr Kirchensteuermerkmal sehen Sie ganz einfach online.
Wie werden meine Kirchensteuerdaten übermittelt?
Nach unserer Regelabfrage meldet das BZSt uns Ihre Religionszugehörigkeit und Ihren Kirchensteuersatz zum Stichtag 31.08. Auf Basis dieser Daten berechnen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Kapitalertr...
Wie erhält die Consorsbank mein Kirchensteuerabzugsmerkmal bei Konto-Eröffnung?
Wenn wir Ihr Konto eröffnet haben, fragen wir Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Sobald wir die Daten erhalten haben, berücksichtigen wir sie bei der ...
Was passiert, wenn sich meine Kirchensteuerpflicht ändert?
Je nachdem, ob sich Ihre Religionszugehörigkeit vor oder nach dem 31. August eines Jahres ändert, greift sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten.